Gehobener dienst ohne Abitur?
Hallo,
Ich bin bei der Bayerischen Polizei im mittleren Dienst. Kann ich mich auch ohne studium in den gehobenen dienst aufarbeiten? Oder brauch ich dafür unbedingt ein Abitur?
3 Antworten
Die Möglichkeit des Laufbahnaufstiegs besteht im Berufsbeamtentum auch immer ohne den entsprechenden Schulbildungsabschluss vorweisen zu müssen.
Der Dienstherr (in deinem Fall die Polizei) schreibt den Aufstieg und die entsprechenden Regularien regelmäßig aus (sofern in den höheren Laufbahngruppen auch Personalbedarf besteht.
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 35 Voraussetzungen für den Aufstieg
(1) Der Aufstieg setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Weitere Voraussetzungen sind:
1.
für den Aufstieg in den mittleren Dienst: der erfolgreiche Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder einer fachspezifischen Qualifizierung,
2.
für den Aufstieg in den gehobenen Dienst:
a)
der erfolgreiche Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder einer fachspezifischen Qualifizierung oder
b)
der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums und eine berufspraktische Einführung in der nächsthöheren Laufbahn,
3.
für den Aufstieg in den höheren Dienst:
a)
der erfolgreiche Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder
b)
der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums und eine berufspraktische Einführung in der nächsthöheren Laufbahn.
(2) Bei der Auswahl und Gestaltung der Aufstiegsverfahren sind die Benachteiligungsverbote des § 25 des Bundesbeamtengesetzes zu beachten. Berufsbegleitende und modularisierte Aufstiegsverfahren sind anzubieten, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung unterstützt die obersten Dienstbehörden bei der Ermittlung geeigneter Studiengänge und der Entwicklung familienfreundlicher Konzepte.
https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__35.html
Einfache ausgedrückt, dein Dienstherr ist berechtigt, deine bisherige Dienstzeit (und die Erfahrungen in dieser) als Befähigung im Ersatz für die eigentlich nötige Schulbildung zu akzeptieren
Gleiche Gesetze gibt es auch für Landesbeamte in allen 16 Bundesländern
Ihr versteht das Bildungssystem nicht ....
Mit einer Ausbildung plus einigen Jahren ununterbrochener Berufserfahrung hat man generell eine Studierfähigkeit, wenn auch nicht für alle Fächer.
Im internen Aufstieg bedeutet das Weiterbildung ohne klassisches Abitur.
Gruß S.
Der Wechsel in den gehobenen Dienst geht nur im Rahmen des Aufstiegs. Dieser ist in der Laufbahnverordnung - erste Übung, ob Du den Aufstieg packen kannst - geregelt, dort stehen auch die Voraussetzungen.
Du hast es nicht verstanden:
Sieh in die Laufbahnverordnung, da wird es stehen - und wenn Du das nicht hinbekommst, wirst Du auch den Aufstieg nicht schaffen, da muss man so etwas können.
Natürlich könnte ich das jetzt recherchieren oder aus Erfahrung sagen, dass dies üblicherweise nicht erforderlich ist, aber nur ein Blick ins Gesetz äh hier die Verordnung schafft finale Sicherheit.
Also das bedeutet jetzt ja oder nein?