Kindergeld?

kiniro  21.08.2024, 18:51

Hast du eine abgeschlossene Ausbildung?

xdxdxdxd123 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 18:55

nein habe ich nicht, ich arbeite gerade nur vollzeit und gehe währenddessen in die schule auch vollzeit ( schule 8-15 15:30-22 uhr arbeit)

4 Antworten

Nein, hast du nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jurafuchs  21.08.2024, 18:43

Blödsinn.

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TheEnforcer2024  21.08.2024, 18:56
@Jurafuchs

...OK, ich trink mir jetzt erst einmal ein frisches und kühles Pilsener 🍻 ☝️🙋

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Ja, hast du.


Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern und nicht das Kind.

Sie können einen Antrag stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Unter diesen Voraussetzung gibt es (weiterhin) Kindergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neubrandenburg/presse/2024-62-kindergeld-ab-18-jahren-auch-fur-volljahrige-kinder-konnen-sie-kindergeld-bekommen

Kindergeld bei Ausbildung oder Studium:
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

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