Kindergeld?
Ich habe mit 19 aus der schule gegangen mit einen hauptschulabschluss, jetzt bin ich22 und habe wieder mit dem realschulabschluss angefangen. Währenddessen habe ich ununterbrochen Vollzeit gearbeitet und tuhe es gerade immer noch. Habe ich noch anspruch auf kindergeld?
Hast du eine abgeschlossene Ausbildung?
nein habe ich nicht, ich arbeite gerade nur vollzeit und gehe währenddessen in die schule auch vollzeit ( schule 8-15 15:30-22 uhr arbeit)
4 Antworten
Nein, hast du nicht.
Ui, wenn es bereits daran scheitert, kann deine Antwort nicht richtig sein...
...OK, ich trink mir jetzt erst einmal ein frisches und kühles Pilsener 🍻 ☝️🙋
Ja, hast du.
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern und nicht das Kind.
Sie können einen Antrag stellen.
Unter diesen Voraussetzung gibt es (weiterhin) Kindergeld:
Kindergeld bei Ausbildung oder Studium:
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
Der von mir hervorgehobene Absatz dürfte für dich interessant sein.
Blödsinn.