Kindergeld bei Studium nach Ausbildung?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Kindergeld in die Runde.
Ich absolviere im Moment eine Ausbildung, welche ich in diesem Jahr abschließen werde (Verwaltungsfachangestellte). Da ich persönlich nach der Ausbildung nur geringe berufliche Perspektiven sehe - insbesondere bei der Eingruppierung - möchte ich mich entsprechend fortbilden und plane einen berufsintegrierten Bachelorstudiengang abzuschließen.
Um studieren zu können, müsste ich mind. 1 Jahr Berufserfahrung sammeln, dann kann ich den Studiengang belegen.
Nun ist die Frage: Habe ich dabei weiter Anspruch auf Kindergeld? Meines Wissens nach, gibt es den Anspruch bis 25. Aber da ich währenddessen ja Vollzeit arbeite, bin ich mir unsicher.
Gibt es da Sonderregeln?
1 Antwort
Während deines Jahres für die Berufserfahrung hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. (Du bist nicht in Ausbildung, du bist nicht arbeitslos, etc.). Du erhältst Gehalt, Kindergeld gibts nur für deine eigenen Kinder.
Wenn du dann Student bist, U25 und neben dem Studium, außerhalb der Semesterferien, nicht mehr wie 20 Std. arbeitest, dann hätten deine Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. du mit Abzweigungsantrag.
Für Kindergeld und Ü18, gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung spielt da hinein. Eine Beschäftigung mit mehr wie 20 Wo./Std. neben der Ausbildung (Studium) wäre schädlich.