Kindergeld?
Habe meine Erstausbildung abgeschlossen und habe mich für die Weiterbildung entschieden. Die Weiterbildung beträgt 2 Jahren. Bin momentan 20 Jahre alt. Habe ich einen Anspruch auf das Kindergeld?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld
Ja, solange Du noch keine 25 bist, besteht z.B.in jeder weiteren Ausbildung auch wieder Anspruch auf Kindergeld.
Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium, muss das Kind nur in einem möglichen Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung aufpassen.
Dann darf es nebenbei in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.