Kindergeld?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, solange Du noch keine 25 bist, besteht z.B.in jeder weiteren Ausbildung auch wieder Anspruch auf Kindergeld.

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium, muss das Kind nur in einem möglichen Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung aufpassen.

Dann darf es nebenbei in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.


isomatte  18.09.2023, 20:23

Danke dir für deinen Stern !

0