Kind/er zu ihrem Vater geben?

3 Antworten

Die Kinder müssen bei ihm angemeldet sein, wenn sie nicht mehr bei dir leben. Auch braucht er sämtliche Vollmachten, sonst müsste er ständig deine Einwilligung haben, wenn es um Entscheidungen geht.

Das Kindergeld würde dann ihm zustehen. Also müsstet ihr das schon genau klären, wie ihr das regelt. Am besten mit geteiltem Sorgerecht. Erkundigt euch auf dem Amt, was da alles zu beachten ist und befolgt diese Auflagen dann auch exakt so.

Denn immerhin ist er ja dann in erster Linie, die Erziehungsperson, der für die Fürsorge und das Wohl der Kinder zuständig ist. Also auch die erste Ansprechperson für Lehrer, Ärzte, Ämter, was die Belange der Zwillinge betrifft.

Optimalerweise gibt es bereits regelmäßigen Umgang, sodass die Kinder ihren Vater und die Wohnung bereits gut kennen. Diesen Umgang kann man ausbauen - zum Beispiel jetzt in den Ferien könnte der Vater die Kinder die Hälfte der Zeit nehmen. Und nach den Ferien ziehen die Kinder zum Vater und ihr praktiziert das bisherige Umgangsmodell umgekehrt.

Ich würde empfehlen zur Beistandschaft zu gehen und gemeinsam Sorgeerklärungen zu unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Carolbasti1988 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 06:39

Es gibt keinen geregelten Umgang, denn wenn der KV Zeit mit den Kindern hat ist es meist nur eine Nacht, kein ganzes Wochenende, keine alle 14 Tage, nichts. Also keine Art von Entlastung

dass du ihm auch bestimmte Rechte einräumst sprich Personensorge um alle Maßnahmen zu ergreifen die für die Betreuung wichtig sind ( Arztbesuche usw. )
Sonst braucht er bei jeglicher Aktion die die Kinder betreffen deine Zustimmung