KFZ-Versicherung günstiger, wenn Versicherungsnehmer und Halter die Mutter ist?

3 Antworten

Kommt drauf an...

sowas nennt sich abweichender Fahrzeughalter und manche Versicherer verlangen dabei einen Zuschlag zur Versich.prämie :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  29.08.2024, 14:27

Ihr sei aufgefallen, dass ich als Halter eingetragen bin...

Ja klar, den abweichenden Fahrzeughalter hätte die Mutter schon bei der Anforderung der eVB-Nr. mitteilen müssen... :-((

siola55  29.08.2024, 14:13

Lassen sich irgendwann ihre Punkte auf mich übertragen, obwohl ich gar nicht der Halter, sondern nur der Eigentümer des Fahrzeuges bin...

Nur der Versich.nehmer kann die schadenfreien Jahre ansammeln!

Bei einer späteren Rabattübertragung von Eltern auf Kinder werden nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen, sofern die Eltern für immer auf den SF-Rabatt verzichten!

siola55  29.08.2024, 14:06

Einfach mal gemeinsam zu einem Versich.maklerbüro gehen und euch sämtliche Möglichkeiten aufzeigen u. Angebote geben lassen ;-)

Rechtlich garkein Problem, du musst nur schauen, dass du als Fahrer eingetragen bist/wirst

SFr kann man auch auf dich übertragen :)

Problem ist dass du dazu deine mutter als Halter brauchst und das geht nur mit ner Ummeldung (kosten) und du hast halt einen Halter mehr im Brief (wertverlust)

Woher ich das weiß:Hobby – Car flipping

CrazyD800 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 11:13

Ohje, ja das stimmt. Danke für die Antwort! Wäre es denn von Anfang an zu vermeiden gewesen, erst mich als Fahrzeughalter einzutragen? Soweit ich weiß, war das auf der Versicherungsseite zu vereinfacht und man konnte nicht erkennen, dass ich als Halter einen letztendlich höheren Vbetrag verursache. Hätte das zu einer guten Beratung seitens des Autohauses gehört oder hat das damit nichts am Hut?

Leandro864  29.08.2024, 11:20
@CrazyD800

Ein normales Autohaus verkauft dir ein auto und berät dich gern bis dahin, dahinter ist dann aber auch in der regel schluss.

Ja das wäre vermeidbar gewesen, prinzipiell hat ein Autokauf mit den anmelden nichts miteinander zu tun. Du darfst sogar den Kaufvertrag machen und es auch selber auf deine mutter (mit ihrer entsprechenden Vollmacht, da gibt's paar Formulare) an der Zulassungsstelle anmelden.

Sie zahlt dann kfz Steuer usw...

Wenn du gut mit deiner Mutter bist ist das alles kein Problem (Meine Mutter Knapp 50, hat auch noch eine Versicherung von einem ihrer Autos über ihre Mutter, also meine Oma laufen), wenn ihr euch halt streitet, ist das schwierig mit abmelden...

Bei so versicherungsseiten gibt's meist ein Kästchen mit Fahrzeughalter:

-Versicherungsnehmer(sie)

-Jemand anders

CrazyD800 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 11:42
@Leandro864

Danke, der Grund war wohl, dass die Anmeldung des Wagens Verhandlungsmasse beim Autokauf war, das Autohaus diese also übernommen hat und demzufolge das Auto automatisch auf mich gemeldet wurde

Leandro864  29.08.2024, 11:47
@CrazyD800

Ah verstehe, aber mach dir keinen kopf, am ende geht es ja nicht um riesen summen sonder um nen kleinen 3 stelligen Betrag jährlich :)

siola55  29.08.2024, 14:30
@CrazyD800

Sowas macht ein Versich.vermittler oder besser noch ein Versich.maklerbüro ;-))

siola55  29.08.2024, 14:33
@CrazyD800

Den Fehler hat die Mutti gemacht: sie hätte den abweichenden Fahrzeughalter bei eVB-Anforderung schon angeben müssen... :-((

Klar geht das.

Von welchen "Punkten" du sprichst, ist mir nicht klar. Jeder Strafzettel geht halt erstmal zu Mutti.


Leandro864  29.08.2024, 10:53

Schadenfreiheitsrabatt ist gemeint, denk ich

CrazyD800 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 11:11

Ich meinte den Schadensfreiheitsrabatt übertragen, keine Punkte