KFZ-Versicherung günstiger, wenn Versicherungsnehmer und Halter die Mutter ist?
Hallo,
ich bin 26 Jahre alt und habe mir meinen ersten Gebrauchtwagen gekauft. Gemeinsam mit meiner Mutter habe ich die KFZ-Versicherungen verglichen und bin bei der HUK24 gelandet. Als V.nehmer haben wir meine Mutter hinterlegt, da die Versicherung dann bekanntlich günstiger ist und haben einen Beitrag von ca. 470€ herausbekommen. Nun hat sich die V gemeldet. Ihr sei aufgefallen, dass ich als Halter eingetragen bin (ich wohne nicht bei meiner Mutter). Daraufhin hat sie den Vbetrag auf über 600 Euro jährlich erhöht.
Jetzt meint meine Mutter, sie hätte mit der V gesprochen und die meinten, dass der Vbetrag i.H.v. 470€ nur wirksam sei, wenn sie auch der Halter des Fahrzeuges wäre, das Fahrzeug also bei ihrem Wohnort angemeldet werde. Nun frage ich mich aber: ist es überhaupt in Ordnung/rechtens, wenn sie der Halter des Wagens wird, aber ich damit fahre? Lassen sich irgendwann ihre Punkte auf mich übertragen, obwohl ich gar nicht der Halter, sondern nur der Eigentümer des Fahrzeuges bin? (Soweit ich weiß ist der Halter nicht unbedingt der Eigentümer).
Danke im Voraus!
3 Antworten
Kommt drauf an...
sowas nennt sich abweichender Fahrzeughalter und manche Versicherer verlangen dabei einen Zuschlag zur Versich.prämie :-((
Ihr sei aufgefallen, dass ich als Halter eingetragen bin...
Ja klar, den abweichenden Fahrzeughalter hätte die Mutter schon bei der Anforderung der eVB-Nr. mitteilen müssen... :-((
Lassen sich irgendwann ihre Punkte auf mich übertragen, obwohl ich gar nicht der Halter, sondern nur der Eigentümer des Fahrzeuges bin...
Nur der Versich.nehmer kann die schadenfreien Jahre ansammeln!
Bei einer späteren Rabattübertragung von Eltern auf Kinder werden nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen, sofern die Eltern für immer auf den SF-Rabatt verzichten!
Einfach mal gemeinsam zu einem Versich.maklerbüro gehen und euch sämtliche Möglichkeiten aufzeigen u. Angebote geben lassen ;-)
Rechtlich garkein Problem, du musst nur schauen, dass du als Fahrer eingetragen bist/wirst
SFr kann man auch auf dich übertragen :)
Problem ist dass du dazu deine mutter als Halter brauchst und das geht nur mit ner Ummeldung (kosten) und du hast halt einen Halter mehr im Brief (wertverlust)
Ein normales Autohaus verkauft dir ein auto und berät dich gern bis dahin, dahinter ist dann aber auch in der regel schluss.
Ja das wäre vermeidbar gewesen, prinzipiell hat ein Autokauf mit den anmelden nichts miteinander zu tun. Du darfst sogar den Kaufvertrag machen und es auch selber auf deine mutter (mit ihrer entsprechenden Vollmacht, da gibt's paar Formulare) an der Zulassungsstelle anmelden.
Sie zahlt dann kfz Steuer usw...
Wenn du gut mit deiner Mutter bist ist das alles kein Problem (Meine Mutter Knapp 50, hat auch noch eine Versicherung von einem ihrer Autos über ihre Mutter, also meine Oma laufen), wenn ihr euch halt streitet, ist das schwierig mit abmelden...
Bei so versicherungsseiten gibt's meist ein Kästchen mit Fahrzeughalter:
-Versicherungsnehmer(sie)
-Jemand anders
Danke, der Grund war wohl, dass die Anmeldung des Wagens Verhandlungsmasse beim Autokauf war, das Autohaus diese also übernommen hat und demzufolge das Auto automatisch auf mich gemeldet wurde
Ah verstehe, aber mach dir keinen kopf, am ende geht es ja nicht um riesen summen sonder um nen kleinen 3 stelligen Betrag jährlich :)
Sowas macht ein Versich.vermittler oder besser noch ein Versich.maklerbüro ;-))
Den Fehler hat die Mutti gemacht: sie hätte den abweichenden Fahrzeughalter bei eVB-Anforderung schon angeben müssen... :-((
Klar geht das.
Von welchen "Punkten" du sprichst, ist mir nicht klar. Jeder Strafzettel geht halt erstmal zu Mutti.
Ich meinte den Schadensfreiheitsrabatt übertragen, keine Punkte
Ohje, ja das stimmt. Danke für die Antwort! Wäre es denn von Anfang an zu vermeiden gewesen, erst mich als Fahrzeughalter einzutragen? Soweit ich weiß, war das auf der Versicherungsseite zu vereinfacht und man konnte nicht erkennen, dass ich als Halter einen letztendlich höheren Vbetrag verursache. Hätte das zu einer guten Beratung seitens des Autohauses gehört oder hat das damit nichts am Hut?