Schadenersatz bei rechtswidriger Pfändung?
Die Ordnungsbehörde meiner Kommune hat das Kfz. für das ich zwar Halter und Versicherungsnehmer, aber nicht Eigentümer bin, gepfändet und mit Wegfahrsperren versehen. Der Eigentümer hat dieses der Vollstreckungsbehörde unter Vorlage des Kaufvertrages angezeigt. Diese reagiert allerdings nicht.
Ist meine Einschätzung richtig, daß die Vollstreckungsbehörde spätestens seit dem sie Kenntnis davon hatte, daß ich nicht der Eigentümer bin, Schadenersatzpflichtig für den entstandenen Nutzungsausfall und die entstandenen Kosten (ÖPNV-Kosten) ist ?
1 Antwort
Ich hoffe immer dass jemand bei solchen Probleme mit Eigentümer/Halter/Träger der Zulassung mal klagt, wenn eine Behörde ohne Nachweis Maßnahmen gegen den Träger der Zulassung unternimmt, obwohl dieser nicht der Eigentümer oder der Halter ist.
Träger der Zulassung hätte ja auch ein 1 jähriges Kind sein können oder sonst wer. Eigentümer eine andere Person, Halter eine andere Person und Versicherungsnehmer eine andere Person.
ich finde das rechtlich nicht ganz unproblematisch. Es gibt sehr häufig Maßnahmen die gegen den Träger der Zulassung gerichtet sind, obwohl diesem keine Schuld trifft.
eine Antwort dazu kann ich dir also abschließend nicht geben. Aber falls du dagegen vorgehen solltest, bitte ich um Aktenzeichen nach Abschluss des Gerichtsverfahrens 🙈