KFZ Auto Kauf, vollen Betrag als Anzahlung bezahlen?
Hallo,
meine Mutter möchte ein Auto kaufen. Der Wagen ist abgemeldet. Der Verkäufer will nur die Unterlagen herausgeben für die Anmeldung, wenn man als Anzahlung den Gesamtpreis bezahlt. Ist das sinnvoll?
Bisher kenne ich das so, dass man eine Anzahlung machen muss, von mir aus die hälfte, doch aber nichr den Gesamtbetrag?
Was haltet Ihr davon?
Danke
5 Antworten
Da würde ich mir dann schon einen anderen Verkäufer suchen.
Die Fahrzeugpapiere sagen gar nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Das steht sogar in der Zulassungsbescheinigung.
Schriftlichen Kaufvertrag machen mit den verhandelten Zahlungsmodalitäten. 50% max. Anzahlung gegen die Papiere. ZB 1+2 sowie gültigen HU-Bericht.
Ihr habt Beide ein Risiko zu tragen. Du das Risiko, Auto ist anschliessend gar nicht mehr da, und er das Risiko das du nicht wieder kommst und die Papiere verkaufst.
Also 50/50. Wenn er das nicht möchte, dann tschüss.
Das ist dann keine Anzahlung sondern eine Bezahlung. Da will entweder jemand auf Nummer Sicher gehen oder abzocken. Kann hier niemand einschätzen ob das ein potenzieller Straftäter ist.
Dann nehme ich den Wagen auch direkt mit.
Ist das ein Autohaus oder ein Kiesplatzhändler? Bei ersterem wär's okay. Bei letzterem wäre ich raus
Und wenndas auto bei abholung ncht mehr da ist?
Die "Unterlagen" zur Anmeldung sind Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung. Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos und somit ist es logisch, dass der Verkäufer auch den vollen Kaufpreis haben will. Ihr habt offensichtlich noch nie in eurem Leben ein Auto gehabt?
Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos
Wer die Papiere hat ist weder (zwangsläufig) Besitzer noch Eigentümer des Fahrzeugs.
Wer das in der Hand hat ist der Besitzer des Autos und somit ist es logisch, dass der Verkäufer auch den vollen Kaufpreis haben will. Ihr habt offensichtlich noch nie in eurem Leben ein Auto gehabt?
Puh…
Die Aussage ist falsch. Besitzer ist nicht Eigentümer. Und Fahrzeugbrief ist nur ein Halternachweiß
Die Aussage ist falsch.
Ist mir völlig klar; deswegen war das „Puh“ ja auch auf das weit-aus-den-Fenster-lehnen bezogen.
Besitzer ist nicht Eigentümer.
Auch das ist mir bewusst.
Und Fahrzeugbrief ist nur ein Halternachweiß
Und das ist falsch.
Das ist richtig, denn Eigentümer ist, wer rechtliche Verfügungsgewalt hat, das ist mit einem Fahrzeugbrief nicht gegeben!
Was gibt es denn an der Thematik nicht zu verstehen? Hier ist alles absolut logisch! Die Mutter hat das Auto gekauft. Also gibt es den Kaufvertrag ja schon. Dann will sie den Brief zur Anmeldung haben. Somit ist der Verkäufer doch völlig berechtigt, den vollen Kaufpreis zu fordern. Irgendwie hast du hier die Fragestellung aus den Augen verloren. Im Übrigen: Jeder Depp nimmt bei Bezahlung Papiere UND auch das Auto mit, nämlich mit dem roten Kurzzeitkennzeichen.
Jeder Depp nimmt bei Bezahlung Papiere UND auch das Auto mit, nämlich mit dem roten Kurzzeitkennzeichen.
Seit wie vielen Jahren hast du kein Auto mehr gekauft? Um überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen braucht man sämtliche Papiere! (und rot sind die auch nicht)
Üblich ist: Papiere gegen Anzahlung. Bei Abholung des Autos restliche Zahlung, sonst gibts kein Auto.
Das ist richtig, denn Eigentümer ist, wer rechtliche Verfügungsgewalt hat, das ist mit einem Fahrzeugbrief nicht gegeben!
Auf was war das bezogen?
Was gibt es denn an der Thematik nicht zu verstehen?
Das fragst du dich am besten selbst. Du hast keinerlei Ahnung von der Thematik. Lass es sein.
Besitzer ist ja nicht eigentümer, viel mehr sind eigentumsverhältnisse interessant.
Wir haben ein Fuhrpark von 16 Autos. Doch wir haben nie Anzahlungen gemacht, erst bei Abholung den vollen kuaufpreis (Rrivatkauf) oder autohaus direkt vor der Abholung.
Und dann weißt du nicht, welche Unterlagen man zur Anmeldung braucht? Lüg ruhig weiter, dich kann man nicht für voll nehmen.
Is klar. Laut deinen anderen fragen wohnst du in einer mehrfamilienhaus
Das ist ein Privatmensch