Firmenname anders als Name des Ladengeschäfts?

3 Antworten

Hallo, es muss zwar klar erkennbar sein, wer den Laden führt Aushang im Geschäft, Briefpapier),aber die Zweitkennzeichnung verwendest du praktisch als Marke des Geschäfts. So könnte z.B. die Fotosolutions GmbH Inhaberin und Betreiberin ganz unterschiedlich benannter Läden sein. Übernimmt sie beispielsweise ein eingeführtes Studio XYZ, lässt man diese Marke bestehen, um die dortigen Kunden nicht umgewöhnen zu müssen. Rat: Marke anmelden! Info z. B. unter law.ac


philmue95 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 18:21

Danke für die Schnelle Antwort jetzt weis ich bescheid!

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Was draußen am Laden steht, ist völlig egal, solange du damit nicht die Namensrechte eines Dritten verletzt.

Nur im Schriftverkehr (gem. GmbH-Gesetz) und im Netz (gem. TMG) muss eine GmbH ihren richtigen Namen, den ihres Geschäftsführers und die Angaben zum Registergericht angeben.

gestaltungsfreiheit nur der inahber muss per firmenschild gross oder kleien erkennbar sein und sei es für die feuerwehr