Mietschulden trotz Mietguthabens?
Hey!
Ich hatte vor ca. 4 Wochen eine Zahlungsforderung von meiner Vermietung erhalten, da ich angeblich im Mietrückstand bin.
Dies hat sich nun als bewahrheitet heraus gestellt, da die Miete erhöht wurde.
Ich hatte der Vermietung jedoch vor einiger Zeit geschrieben (ca. 1 Jahr her), das ich ein Mietguthaben besitze, da ich erst seit ca. 2 Jahren einen Kellerraum besitze, dies aber bereits seit der Anmietung im Mietvertrag steht und ich sogesehen die Miete 2 Jahre für den Kellerraum gezahlt habe, ohne einen zu besitzen. (Ich wohne seit 4 Jahren in der Wohnung)
Da die Vermietung auf meine Forderung der Mietrückzahlung, Mietminderung oder auch des Guthabens mit Ignoranz reagierte, waren mir dort in gewisser Weise die Hände gebunden. Nun sagt die Vermietung mir ja aber, das ich im Mietrückstand bin und ich hatte in der Mail verfasst, das sie dies bitte mit dem Mietguthaben verrechnen sollen, was mit zusteht. Darauf hin sagte die Vermietung, das dies nicht vorhanden sei und ich die Rückforderung zahlen soll. Wenn ich dies aber tue, wird die Sache mit dem Kellerraum und meinem Mietguthaben erneut ignoriert. Ich nutze die Rückzahlung also in gewisser Weise als Druckmittel bei der Vermietung, das sie das mit dem Kellerraum endlich klären sollen.
Was soll/kann ich nun tun? Ich habe keine Lust, aus der Wohnung geschmissen zu werden und auch keine Ahnung, ab wann dies der Fall wäre, da ich generell ein super zuverlässiger Mieter bin, in Sachen Zahlung.
Ich hatte in der letzten Mail verfasst, das die Forderung vorerst gestundet werden soll, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Was sagst du? Wie würdest du vor gehen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Gummipunkt/1645925638556_nmmslarge__0_0_1001_1001_873a2b3d1c910a78f371c0a94973ac17.jpg?v=1645925639000)
Hast du denn von Anfang an Ansprüche wegen des fehlenden Kellerraums nachweislich geltend gemacht?
Wenn nicht, würde ich (wenn auch als Laie) zunächst mal bezweifeln, dass du daraus rückwirkend irgendwelche Ansprüche ableiten kannst.
Jedenfalls begibst du dich auf sehr dünnes Eis, wenn du das Geld einfach einbehältst. Ich würde die Forderung erstmal begleichen, um eine Kündigung zu vermeiden, und mir dann professionellen rechtlichen Rat einholen (z.B. Anwalt, Mieterverein, Verbraucherzentrale o.ä.).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Gummipunkt/1645925638556_nmmslarge__0_0_1001_1001_873a2b3d1c910a78f371c0a94973ac17.jpg?v=1645925639000)
Dann würde ich mich in dieser Sache auch vom Anwalt vertreten lassen, wenn der Streitwert dies rechtfertigt.
Trotzdem würde ich zunächst zahlen, aber beim Verwendungszweck und in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich formulieren, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LupusTerre/1623578969525_nmmslarge__0_0_836_836_babb45ec6f0a17f2e87b3093cf3a4aee.jpg?v=1623578970000)
Wenn dir laut Vertrag ein Kellerraum zugestanden hätte, hättest du direkt die Zahlungen entsprechend kürzen müssen.
So gesehen kann ich aber auch den Anspruch erkennen, den du formulierst. Du hast 4 Jahre lang für einen Keller gezahlt, den du erst seit 2 Jahren hast.
Kellerräume gelten nicht als Wohnraum, weshalb ich nicht weiß inwiefern man da finanziell mit einem Guthaben argumentieren kann. (Steht eventuell ein Preis für den Keller im Mietvertrag?)
Ich würde mir an deiner Stelle einen Fachanwalt suchen, um in dieser Situation zu helfen. Viele bieten eine kostenlose Erstberatung an.
Viel Erfolg!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ich würde die Mieterhöhung erst einmal bezahlen, damit dir nicht gekündigt werden kann. Allerdings würde ich einen Brief per Einschreiben an den Vermieter senden, dass die Mieterhöhungszahlung VORBEHALTLICH der Klärung etwaiger Ansprüche auf eine Rückzahlung wegen des Kellerraumes erfolgt". Auch auf die Überweisung würde ich schreiben "unter Vorbehalt, siehe mein Schreiben vom....".
Hey! Ja, das hatte ich von Anfang an klargestellt. Beim Anwalt war ich bereits, vorerst nur zur Beratung und man sagte mir, das ich ganz klar im Recht stehe.