Hallo zusammen,
vor drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Zu der Wohnung wurde mir auch ein abgeschlossene Kellerabteil übergeben.
Es befinden sich acht Eigentümer in dieser Wohnobjekt und jeder Eigentümer hat noch einen extra abgeschlossene Kellerraum mit Holztrennwand als Gemeinschaftlich zur Verfügung zum Sachen abstellen.
In einem der Holztrennwände steht auch eine Nummer mit (I OG rechts), da wo ich wohne. Aber diese Abteil benutzen zwei andere Eigentümer, von meiner Seite.
Mir war vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwar die Teilungserklärung nicht mit der Kellerplan bekannt, (er lag der Kopie der Teilungserkläung, die ich vom Wohnungsbesitzer bekam, nicht bei, sondern wurde mir nach dem Kauf vom Verkäufer zusammen mit verschiedenen Unterlagen übergeben.
Im Kaufvertrag steht lediglich, "Wohnung mit Keller", und in der Teilungserkläung ist ebenfalls nur festgehalten, dass zu jeder Wohnung ein Kellerabteil gehört. Im Kellerplan sind die Kellerräume durchnummeriert, es entspricht jedoch nicht die Nummer meines jetzigen Kellerraumes der Nummer meiner Wohnung.
In dem Kellerplan steht auch für diesen einen Raum drei Nummern eingekreist mit 2, 4 und 6, der andere Raum ist nur mit 8 markiert ,,was versteht man darunter".
Theoretisch müsste ich bei der Kellerraum mit Holztrennwand auch eine Ecke, also gemeinschaftlich zu dritt benutzen dürfen oder nicht?
Welche Vorgehen ist hier zu empfehlen: Kann ich davon ausgehen, das die Wohnung mit Keller so mein Eigentum ist und bleibt wie beim Kauf übergeben oder von Wohnungsnummer-Kellernummer (z.B. Zu Wohnung 1 OG gehört Keller I OG ) ausgegangen werden, sodas ich auch davon 1/3 Anspruch bekommen kann?
Könnte ich nach diesen 3 Jahren noch was unternehmen?
Wo kann ich das alles lesen, was alles zu dieser Wohnung gehört, im Teilungserklärung konnte ich nicht erkennen, wer hilft mir weiter?
Entschuldigt ist ein bisschen zu viel, freue mich auf eure erfahrene antworten und schöne sonnige Tage.
Gruß