Wie darf ich meine Garage nutzen?

6 Antworten

Ohne Witz, jedes Bundesland hat eine sogenannte Garagenordnung (kann auch etwas anders heißen). Eine Garage darf nur zum Abstellen eines Fahrzeugs genutzt werden. Laut Garagenordnung NRW dürfen zum Beispiel auch keine Reifen o.ä. gelagert werden, Brandgefahr und so.

Das wird natürlich wenig bis gar nicht kontrolliert und wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ihr aber die Garage als solche gemietet habt, ist die Vermieterin im Recht (sonst hätte sie ja auch gleich „Garage als Partyraum zu vermieten“ annoncieren können...).

Es ist nicht erlaubt, aus einer Garage einen Partyraum zu machen. Da darf nur das Auto abgestellt werden oder ähnliche Dinge wie Fahrräder, Reifen, Werkzeug für das Auto etc. Deine Vermieterin darf dir deshalb die Garage kündigen. Das ist Gesetz und das hat sich nicht der Vermieter ausgedacht sondern die Regierung.

Ja die Garage darf nicht als Partyraum genutzt werden. Das ganze hat auch rechtliche Gründe. Dein Vermieter müsste hierfür ggf bei den Behörden eine Nutzungsänderung der Garage beantragen. Außerdem ist das ganze als Garage gemietet worden und nicht als was anderes

In meinem Mietvertrag meiner Garage steht geschrieben, dass nur Fahrzeuge in ihr abgestellt werden dürfen.

Und da ich schon mehrere Garagen mit anderen Vermietern hatte, stand da genau dasselbe geschrieben.