Kellerraum für andere Mieter zugänglich?
Hallo jeder Mieter hat einen Kellerraum. Von einem Kellerraum kann man aber in den anderen gehen. Ein Mieter verlangt, dass der Durchgang zu gemacht wird. Muss man das machen? Hat er Anspruch drauf?
8 Antworten
Für Dich als Vermieter, bzw. Eigentümer des Hauses ist das doch nicht die Frage.
Für Dich zählt lediglich die Überlegung, weshalb zwar jeder Kellerraum einen eigenen Eingang hat, aber es dennoch möglich ist, dass man innerhalb eines Kellerraums in den des Nachbarn gelangen kann. Gibt es keinen vernünftigen Grund dafür, würde ich schon aus eigenem Interesse den Durchgang verschließen. Dazu reichen ggf. zwei entsprechend große OSB- oder Spanplatten, die man jeweils von einer Seite auf den Durchgang schraubt. Sollte es nötig sein, dass im ganzen Kellerbereich die Luft einigermaßen zirkulieren kann, dann alternativ mit Holzlatten.
Warum eigenes Interesse? Ich möchte mir nie anhören, dass ein Mieter sich darüber beklagt, dass ein anderer ihm Sachen aus dem Keller entwendet hat, weil er etwas nicht mehr findet. Krieg da mal wieder Frieden ins Haus!
Warum eigenes Interesse? Ich möchte mir nie anhören, dass ein Mieter sich darüber beklagt, dass ein anderer ihm Sachen aus dem Keller entwendet hat, weil er etwas nicht mehr findet. Krieg da mal wieder Frieden ins Haus!
Genau so ist es.
Unabhängig davon kann sich sogar wirklich ein Anspruch des Mieters ergeben, wenn der (abgeschlossene) Keller Teil des Mietvertrags ist.
Ich verstehe Dein Anliegen folgendermaßen:
Wenn die Kellerräume zur Mietsache zählen, müssen sie räumlich selbstverständlich so beschaffen sein, dass nur der Mieter Zugang hat. Somit müssen die Durchgangstüren fest und dauerhaft verschlossen werden, so dass der Kellerraum, der zur Mietsache zählt, nur noch durch die Hauptzugangstür zugängig ist. Es muss dem Mieter möglich gemacht werden, dass er sein eigenes Hab und Gut für andere unzugängig aufbewahren kann.
Das ist Verhandlungssache. Wenn die Kellerräume so beschaffen sind und der Mieter da einwilligt, dann ist das einfach so.
Hallo das kann man doch bestimmt mit einfachen mitteln lösen und der Mieter wo das möchte soll die Hälfte der kosten übernehmen am besten die andern Mieter auch fragen wann jeder ein kleinen teil der kosten übernimmt geht das schon
dann soll er es bleiben lassen, mein früherer Mieter wollte auch mal eine Änderung haben er musste die Hälfte der Kosten übernehmen sonst hätt ich es nicht machen lassen, er hat ja ein Vorteil davon
Wenn es so gemietet war - du seit Erwerb weder an den Verträgen, noch am Keller etwas geändert hast - denke ich nicht, dass es ein Anspruch gibt.
War ja dann von Anfang an ein Keller für mehrere Mieter. Gemietet wie besichtigt.
Vielleicht liegt es an der Person eines neuen Mieters? Was lange gut geht, kann sich manchmal wegen Kleinigkeiten ändern.
Erfüllen würde ich den Wunsch dennoch, können auch Dachlatten mit Tür und Riegel für Vorhängeschloss sein - dann ist auch noch die Durchlüftung gegeben.
Das liefe ja auf einen Gemeinschaftskeller hinaus. Das ist nicht akzeptabel und bewirkt Chaos und begünstigt Diebstahl. Was steht denn im Mietvertrag zu Kellerabteilungen der Mieter?
Glaube nicht, dass die sich drauf einlassen