Keine Verwarnung von der Führerscheinbehörde erhalten?
Hallo, ich musste bereits vor knapp 2 Jahren (2022) ein Aufbauseminar machen wegen 2 B-Verstößen. Anschließend wurde die Fahrerlaubnis neu Erteilt und die Probezeit neu Verlängert.
Kurz danach habe ich wieder einen B-Punkt erhalten, da etwas mit dem Auto nicht gepasst hatte. (War 5Tage nachdem ich mein Auto führerschein erhalten habe und es war mein erst wagen)
Bis hierhin hatte ich noch keine Verwarnung erhalten.
Nun 2023 ist der erste B-Verstoß von 2020 getilgt.
Anfang 2024 hatte ich erneut einen B-Punkt erhalten, und 3 Monate später kam direkt das schreiben das ich an einer MPU teilnehmen muss. Ist das überhaupt rechtens so ohne Verwarnung? Weil das ist normale Stufe 2 soweit ich weiß wo auf eine Mpu hingewiesen wird welche aber freiwillig ist.
2 Antworten
Hallo, ich musste bereits vor knapp 2 Jahren (2022) ein Aufbauseminar machen wegen 2 B-Verstößen. Anschließend wurde die Fahrerlaubnis neu Erteilt und die Probezeit neu Verlängert.
Und warum wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, da lag ja etwas anderes vor als nur zwei B-Verstöße.
Anfang 2024 hatte ich erneut einen B-Punkt erhalten, und 3 Monate später kam direkt das schreiben das ich an einer MPU teilnehmen mus
Nach vorherigen Entzug einer Fahrerlaubnis ist dies so, siehe StVG §2a Abs.5:
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde -was Du ja schreibst- greift der bereits zitierte Paragraph 2a Abs.5 des StVG.
Anschließend wurde die Fahrerlaubnis neu Erteilt und die Probezeit neu Verlängert.
Nein, es hat eine völlig neue Probezeit begonnen, die mit der alten nichts mehr zu tun hat.
Die stufenweisen Maßnahmen haben sich damit in deinem Fall erledigt, siehe den von Antitroll zitieren §2a Abs 5 StVG. Dort heißt es, dass Absatz 2 nicht anzuwenden ist. Dieser Absatz 2 regelt unter anderem die Verwarnung.
Nach einem Entzug gilt in der neuen Probezeit, dass der erste B-Verstoß folgenlos bleibt, der zweite zieht dann sofort die MPU-Anordnung nach sich.
Somit läuft hier alles rechtens ab.
08/2020 - Kein Reflektor am Motorrad gehabt
07/2021 - erneut das selbe
danach kams aufbauseminar. (Konnte einmal den Termin nicht wahrnehmen da alles voll war und auch das ganze hin und her mit corona)
Und das zählt trotzdem noch als 2 Weitere b-verstöße innerhalb probezeit verlängerung trotz tilgung und neuerteilung?