MPU bei 1,28 Promille?

7 Antworten

Noch viel schlimmer. Dir droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt, das beginnt nämlich ab 1,1 Promille. (§ 316 StGB) Da kannst du mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer fetten Geldstrafe rechnen. Bei diesem Straftatbestand ist sogar die Fahrlässigkeit strafbar. Deine Fahrerlaubnis wird für eine vom Richter festgesetzte Dauer entzogen. Was danach folgt ist individuell und nicht pauschalisierbar.

Sofern Du bislang noch nie zuvor mit Alkohol beim führen von Kraftfahrzeugen auffällig wurdest, dann könntest Du dieses eine Mal noch mal durch die Ableistung eines besonderen Aufbauseminars auf Weisung der Fahrerlaubnisbehörde für alkoholauffällige Fahranfänger ohne anschließende MPU davon kommen.

So ein Spezialseminar für erstmals alkoholauffällige Fahranfänger ist inhaltlich etwas anderes als ein allgemeines Aufbauseminar für Probezeitler beim ersten A-, oder zweitem B-Verstoß.

Wichtig ist für Deine Frage allerdings, dass Dir die Fahrerlaubnisbehörde von sich aus genau die Ableistung eines solchen Alkohol-Spezialseminars nun aktuell auferlegte.


Calle65474 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 13:53

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort👍🏻

erst ab 1,6‰ ist eine MPU sicher.

Bei 1,1‰ bis 1,59‰ kann eine MPU angeordnet werden, wenn weitere Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen. Das kann z.B. das Fehlen sämtlicher Ausfallerscheinungen sein. Wenn man also trotz des hohen Alkoholpegels noch normal redet, sicher steht und geht und normal reagiert.

Unter 1,1‰ wird meines Wissens nach keine MPU gefordert.


Calle65474 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 16:22

Okay Dankeschön. Ich habe nur bedenken wegen meiner verlängerten Probezeit. Aber Ausfallerscheinungen hatte ich aufjedenfall laut Polizeibericht. Aber sonst war ich auch nie auffällig mit Alkohol und Drogen schon mal gar nicht.

Soweit ich das noch aus meiner Fahrschule weiß, ist bei 1,2 Promille wirklich Schluss. Eigentlich wäre da ein Führerschein-Entzug fällig. Aber schön wenns nicht so ist. Das solltest du aber unbedingt in Erfahrung bringen.

Normalerweise sollte dir das Straßenverkehrsamt weiter helfen können oder Frage mal in verschiedenen Fahrschulen nach. Die Regelungen können sich mit der Zeit auch geändert haben.

Zumal solltest du alles dran setzen so schnell wie möglich deine Strafen in Erfahrung zu bringen und diese zu begleichen. Leider gilt die Aussage ,,das hat mir niemand gesagt" nicht, wenn dich zB die Polizei später anhalten sollte und ne böse Überraschung wartet.


Calle65474 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 13:55

Dankeschön für die schnelle Antwort. Mein Führerschein ist schon seit 6 Monaten beschlagnahmt und ich habe mein Gerichtsverfahren schon hinter mir. Die haben mir 1 Jahr Führerscheinentzug aufgebrummt. Habe die Frage nur gestellt da ich ab heute meinen Führerschein neu beantragen darf, und ich mir seit nem halben Jahr Gedanken um eine anstehende MPU mache. Vor 2 Wochen kam der Brief mit der Aufforderung zum besonderen Aufbauseminar. Und mich hat das verwirrt weil ich mir jetzt unsicher war ob ich noch eine MPU obendrauf kriege.

MonaLisa557  19.09.2024, 14:54
@Calle65474

Die MPU wird eigentlich nur gemacht, wenn man bedenken hat das jemand körperlich und oder geistlich nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führe. ZB bei Drogenkonsum wird das gemacht. Aber bei Alkohl wohl eher nicht.

Aber wenn sie nich oben drauf kommt, dann wirst du das spätestens bei dem Versuch des neubeantragens Bescheid kriegen.

Es kann sein das die MPU nach dem erfolgreichen Seminar kommt. Mach erstmal das Seminar und Frage dann nochmal nach.

Wenn man dir deine Alkoholisierung angemerkt hat wird es eher nicht zur einer MPU mit Alkoholfragestellung kommen.

Allerdings bist du bereits in der verlängerten Probezeit wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Diese Tatsache und die Tatsache dass du alkoholisiert gefahren bist, könnten Zweifel an deiner Fahreignung bei der Behörde wecken, so dass es durchaus zu einer MPU-Anordnung mit verkehrsrechtlicher Fragestellung kommen kann. In dieser würde das Thema Trunkenheitsfahrt dann mit "abgehandelt" werden...