Keine Steuer zahlen ohne Wohnsitz?

3 Antworten

Sowohl der Wohnsitz als auch der gewöhnliche Aufenthalt beziehen sich auf Deutschland und nicht einfach nur auf einen "fixen" Ort in DE. Ob ich an einem Tag in Emden, am anderen Tag in Garmisch-Partenkirchen oder danach den Tag in Stuttgart ist vollkommen egal.

Auch wenn du keinen Wohnsitz hast, wäre dies nach wie vor ein gewöhnlicher Aufenthalt in DE, sodass du nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig hier bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Waterfight 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 21:04

Okay und was ist wenn man tagsüber im Ausland ist und nachts im Inland oder umgekehrt kommt es dann drauf an wo man in 24 Stunden mehr als 12 Stunden ist?

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Giota210  14.07.2024, 21:12
@Waterfight

Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt (§ 9 AO).

Auch da hättest du immer noch einen gewöhnlichen Aufenthalt.

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Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.

 

Liegen deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag werden Steuern fällig. Liegen sie darunter und wird dies im Rahmen der LSt-Erhebung schon deutlich, wird auch keine Lohnsteuer abgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

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