Schwarzfahren und falsche Personalien angeben was passiert?

kevin1905  22.04.2022, 18:57

Voll- oder minderjährig bei der Tat?

xarianlx 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 19:28

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5 Antworten

Nichts, wegen so einem Kram wird nicht ermittelt.


xarianlx 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 18:46

Danke aber bist du dir sicher?

Eine einfache EMA-Abfrage nach Vor- und Zunamen wird schon das richtige Ergebnis bringen.

Dann gibt es das erhöhte Beförderungsentgelt und evtl. auch eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen.

Eine OWi-Anzeige nach 111 OWiG käme nur in Betracht, wenn die Falschangabe ggü. einem Amtsträger stattgefunden hätte.


kevin1905  22.04.2022, 21:44

Das erhöhte Beförderungsentgelt dürfte aber entfallen, da der Fragesteller minderjährig ist und ich mal voraussetze, dass es kein elterliches Einverständnis zur Schwarzfahrt gab.

Der mit den falschen Personalien bekommt eine Strafe. :-)

Die finden dich schon, keine Sorge. Bußgeld und viel wichtiger: Anzeige


xarianlx 
Beitragsersteller
 10.01.2024, 23:03

Haha bro bis jetzt ist nichts passiert 😂

Es gibt eine Anzeige, die finden Dich, dann bekommst Du eine Strafe!


SpongbobGugger  22.04.2022, 18:05

Nein niemand macht so ein Terror wegen so ein Blödsinn