Kaution Wohnung?
Wenn Kaution 2000 ist was muss zahlen vor Einzug nur Kaution oder auch eine Monatsmiete oder die Monatsmiete erst bei Einzug
3 Antworten
Einige Regeln zur Übergabe der Mietsicherheit (Kaution) an den Vermieter findest du im § 551 BGB, so u.a. auch dass die erste von 3 gleichgroßen Raten der Kaution zu Beginn des Mietverhältisses zu übergeben ist. Damit ist aber nicht der vertragliche Mietbeginn gemeint, denn Abschluss des Mietvertrages und Mietbeginn sind nicht identisch. (könnten es aber sein)
Die erste Gesamtmiete ist mit mit Mietbeginn an den Vermieter gegen Quittung zu zahlen oder zu überweisen.
Eine Sicherheitsleistung ist grundsätzlich bei Beginn des Mietverhältnisses fällig, vgl. § 551 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html)
Bei einer Barkaution (Überweisung) bist du als Mieter aber zur "Ratenzahlung" in drei gleich großen Raten berechtigt. Diese sind jeweils mit der Monatsmiete fällig (also normalerweise zum dritten Werktag des jeweiligen Monats).
Die meisten Vermieter werden aber versuchen Mieter auszuwählen, die die Kaution auf einmal zahlen. Anspruch hierauf haben Vermieter aber nicht.
Weitere Informationen zur Mietkaution (allerdings aus Sich des Vermieters) habe ich hier in einem Blogbeitrag zusammengetragen: https://opacta.de/mietkaution/
Die erste Miete ist zu Beginn des Mietvertrages zu zahlen. Gleichzeitig ist zumindest die erste Rate der Kaution zu zahlen. Die Kaution kann also in 3 gleichen Monatsraten zusammen mit der jeweiligen Monatsmiete bezahlt werden.
Wann Du dann einziehst ist egal.