Katasteramteintrag?


21.07.2020, 13:58

Heute waren wir zum Kathasteramt da wurde uns gesagt dass das Haus von einen unserer Familie verkauft wurde 1987 und der jenige auch Geld erhalten hat.

Was ist wenn es fremde Personen waren und die es damals als ihr Grundstück ausgegeben haben ???

5 Antworten

Ein Grundstücksgeschäft ist an einen notariellen Vorgang gebunden. Dabei kann nicht jeder aufkreuzen und sich als X oder Y ausgeben. Der Notar ist verpflichtet, die Personen zweifelsfrei zu identifizieren (amtlicher Ausweis) und zu prüfen, ob die Personen für ein Grundstückgeschäft befugt sind.

Wenn der Vertrag beglaubigt wurde, steht dort der Notar drin. In den Grundbuchgeschäftsunterlagen steht auch drin, auf Basis welcher Unterlagen die Teilung vorgenommen worden war (Schenkungsvertrag, Kaufvertrag... was auch immer)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bergmann135 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 14:29

Danke

Das ist alles klar. Aber trotzdem wurde 1987 das Haus geteilt und zwei Grundbücher angelegt.

Das ist ja das komische

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tenno5034  21.07.2020, 14:33
@Bergmann135

Nicht zwei Grundbücher wurden erstellt, sondern die Parzelle wurde geteilt und daraus zwei gemacht. Jede Parzelle mit neuem Grundbucheintrag. Das Grundbuch als solches ist aber nur ein "Buch".

Du musst dich auf die Suche nach den Geschäftsunterlagen machen, aufgrund derer die Teilung der ursprünglichen Parzelle erfolgte.

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Bergmann135 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 16:05
@tenno5034

Danke

Dann müssten die das ja beim Kathasteramt alles haben ??

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tenno5034  21.07.2020, 16:13
@Bergmann135

Ein amtlicher Geschäftsvorgang wird haarklein dokumentiert. Die Dokumentationspflicht ist zentrales Element in einer Amtsführung. Aber zur Präzisierung: Das Katasteramt vermisst. Das sind Landvermessungs-Ingenieure.
Das Grundbuchamt notiert, wem was gehört. Das ist wenigstens bei uns in Helvetien so, aber dürfte bei euch in Germanien nicht anders sein.

Wenn du also mit dem Katasteramtsleiter sprichts, dann weiss der nur, was er wann und warum ge-, bzw. vermessen hat.
Das Interessantere kann dir der Grundbuchregisterführer nennen. Er hat dokumentiert, was aufgrund der Trennung der ursprünglichen Parzelle geschehen ist und was er warum und aufgrund welcher Geschäftsunterlagen dann ins Grundbuch geschrieben hat.

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Das Katasteramt hat im Jahre 1987 das Grundstück geteilt und daraus zwei Grundstücke mit verschiedenen Grundstücksnummer gebucht 

Dies ist möglich, wenn z.B. ein neues Baugebiet erschlossen wird, oder eine neue Straße gebaut wird.

Worüber ich mich wundere, dass deine Familie dies im Jahr der Änderung nicht mitbekommen haben soll. Sie wurde doch mit Sicherheit auch dafür entschädigt, wenn das euer Grundstück war.


Bergmann135 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 12:02

Danke für die Antwort.

Soviel wie ich weiß wurde keine Änderung bekannt gegeben und es ist auch keine Entschädigung gezahlt

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Kuga50  19.07.2020, 12:10
@Bergmann135

Euer Grundstück wurde doch sicherlich neu vermessen.

Liegen dir alte amtliche Grundstückspläne vor, woraus ersichtlich ist, dass es sich tatsächlich um ein Grundstück mit einer Fläche von 1.170 qm handelt?

Möglicherweise gibt es auch Pläne bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Liegenschaftsamt oder Vermessungsamt).

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Bergmann135 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 12:29
@Kuga50

Ja vermessen wurde das im Jahre 2008. Aber wir haben jetzt erst das Grundbuch gefunden vom Jahre 1938 wo dieses alles so steht und das Grundbuchamt hat das bestätigt und jetzt geschrieben dass das vom Katasteramt im Jahre 1987 umgebucht wurde in 2 Grundstücke. Aber man kann doch nicht einfach alles trennen und ein neues Grundbuch einrichten ???

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Kuga50  20.07.2020, 11:07
@Bergmann135

Ich glaube du verwechselst etwas.

Alle Einträge wegen Verkauf eines Grundstücks, Eigentümerübertragung, Änderung der Grundstückgrößen usw. werden beim Grundbuchamt (Amtsgericht) in das vorhandene Grundbuch des Grundstücks eingetragen. Auch findet man dort Einträge die das Grundstück belasten in Form von Hypotheken.

Und bei jeder Änderung wird vom Grundbuchamt ein Grundbuchauszug erstellt, worin die Änderungen vermerkt werden.

Und immer nur der neueste Grundbuchauszug ist gültig.

Wäre es nicht so, könnte man ja nie ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen.

https://www.grundbuch.de/grundbuch-lexikon.html

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Bergmann135 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 19:04
@Kuga50

Die Änderung wurde 1987 vom Katasteramt gebucht. Dieses haben wir jetzt von Amtsgericht bekommen.

1987 wurde das Grundstück vom Katasteramt in 2 Grundstücke geteilt. Das andere Haus hat ein neues Grundbuch mit neuer Nummer bekommen und wir haben unsere Nummer behalten.

Was ich nicht verstehe wie man einfach ein Grundstück in zwei Teilen kann und neue Besitzer???

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Kuga50  21.07.2020, 00:59
@Bergmann135

Im Grundbuch sind keine Besitzer sondern die Eigentümer eingetragen.

Bei einem Besitzer könnte es sich auch um einen Mieter handeln.

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Bergfex49  21.07.2020, 14:17
@Bergmann135

Hallo, das Vermessungsamt teilt nicht einfach so ein Grundstück; es muss einen Antrag auf Teilung gegeben haben, der nur vom Eigentümer gestellt werden kann;

der Eigentümer muss dem Vermessungsamt gegenüber die neue Teilfläche bestimmen, die wird dann vermessen und in einem Veränderungsnachweis quadratmetergenau festgestellt und mit einer eigenen Flurnummer, vermutlich ..../1, bezeichnet; handelt es sich um eine Teilung im Eigenbesitz wird der Veränderungsnachweis vom Grundbuchamt im Bestandsverzeichnis vollzogen;

diese Teilfläche kann dann an einen Interessenten verkauft werden per notariellen Kaufvertrag; sodann wird für diese Teilfläche ein eigenes Grundbuchblatt angelegt und die Teilfläche vom vormaligen Grundstück dorthin übertragen;

all diese Vorgänge müssen doch aus dem Grundbuch ersichtlich sein; zumal sind all diese Verträge im Grundakt zu diesem Grundstück vorhanden und können von euch jederzeit eingesehen werden;

einfach so erfolgt weder Teilung noch Abschreibung, noch Verkauf oder sonst irgend ein grundbücherlicher Vorgang;

habt ihr denn schon einen Grunbuchauszug beantragt und habt ihr denn schon mal Einsicht in die Grundakten genommen; alle relevanten Verträge sind sowohl im Grundbuch selbst als auch in den Akten vorhanden;

Hallo, Du schreibst doch selbst, dass das Grundbuchamt mitgeteilt hat, dass diese Teilfläche verkauft wurde; der Kaufvertrag muss doh im Grundbuch vorliegen; schaut einfach da mal rein;

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Bergmann135 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 14:25
@Bergfex49

Danke für deine Antwort.

Das ist ja das Problem das Grundbuchamr hat uns jetzt alles geschickt und da bin ich darauf gestoßen das in Jahre das Haus geteilt wurde und damit zwei Grundbücher angelegt.

Das ist auch aus dem Grundbuchauszug ersichtlich.

Das komische ist es war aber keiner dort und hat was geteilt bzw einem neuen Eigentümer übergeben.

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Bergfex49  21.07.2020, 16:11
@Bergmann135

Hallo, es würde mich mal interessieren in welchem Amtsgericht das passiert ist;

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Bergfex49  21.07.2020, 17:19
@Bergmann135

Hallo, Du schreibst, dass Ganze ist 1987 passiert; ich hätte mir einzig vorstellen können, dass es vor der Wende war und eine Teilung ohne Wissen der Eigentümer stattgefunden hat möglicherweise aufgrund irgendwelcher staatlicher Eingriffe, die mir allerdings nicht bekannt sind; deswegen die Frage; der ganze Vorgang, so wie Du in schilderst, kommt mir nämlich etwas eigenartig vor; aber wie gesagt, das ist nur der Versuch einer Erklärung;

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Bergmann135 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 18:30
@Bergfex49

Danke endlich mal eine ordentliche Antwort die ich endlich mal hören wollte.

Genau es ist vor der Wende geschehen und geteilt. Dann wurden zwei Grundbücher angelegt mit unserer Grundblattnummer und eine ganz neue Grundblattnummer.

Das ganze haben wir vom Grundbuchamt erfahren weil ich dort angeschrieben habe vor kurzem.

Deswegen uns kommt es auch alles sehr komisch vor.

Laut unseren Unterlagen gehörte alles in einem im Besitz der Familie.

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Ja ich kenne das nur wenn man ein Grundstück verkauft.

Z B Mein Nachbar hat einen Teil seines Grundstücks verkauft und da wurde dann neu gebaut.

Gibt es bei euch seit der Teilung Baumaßnahmen in der Nachbarschaft?

Da muss ein Fehler vorliegen.


Bergmann135 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 12:00

Danke für deine Antwort. Nein das Grundstück ist noch so wie es im Grundbuch steht. Nur das die 450 m2 den Nachbar vom Katasteramt überschrieben wurden und für ihn ein neues Grundbuch mit einer neuen Nummer gebucht wurde im Jahr 1987

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Das Katasteramt zerlegt Flurstücke und teilt keine Grundstücke. Die Grundstücksteilung aufgrund dieser Zerlegung muss der Eigentümer beantragen und das wird hier auch der Fall gewesen sein. Kann man alles in den Grundakten nachlesen. Natürlich kann auch nicht der Nicht-Eigentümer ein Grundstück verkaufen. Das wird durch mehrere Stellen geprüft, z. b. Notar und Grundbuchamt.

Aber wir haben jetzt erst das Grundbuch gefunden vom Jahre 1938 wo dieses alles so steht

Na prima. Dann besorg dir mal einen aktuellen Auszug und sieh dir dort (O Wunder) die 720 m² als Grundstücksgröße an.