Kassierer verschenkt Ware an Kundem was passiert?
Was passiert wenn ein Kassierer wegen Unzufriedenheit mit dem Job - unbezahlte Überstunden, Arbeitszeitbetrug vom Arbeitgeber ... - aus Böswilligkeit um dem Geschäft zu schaden, an Kunden zu wenig Geld abrechnet.
So scannt er nur die Hälfte der Artikel oder gibt bei Artikeln wo der Preis seperat eingegeben werden muss, einen viel zu niedrigen Preis ein.
Die Kasse stimmt nachher immer noch, da ja gar nicht soviel abgebucht wurde , wie soll man bei der Inventur zurückverfolgen, wo die Abbuchung nicht gestimmt hat? Es gibt sehr viele Angestellte.
8 Antworten
Das wäre bzw ist dann Betrug, der Kassierer macht sich strafbar m.
Der Kunde begeht in dem Moment einen Diebstahl, strafbar.
Der AG kann es zb über die Überwachungskamera verfolgen, bei Verdacht Testkäufer einsetzen, beobachten usw.
Dem entsprechend folgt eine fristlose Kündigung sowie mehrere Anzeigen.
Einen neuen Job in der Branche zu finden idt dann unmöglich
Egal, der Kunde nimmt einen unbezahlten Artikel mit, somit ist der Diebstahl gegeben.
Ob bewusst oder unbewusst ist dabei erstmal irrelevant.
Was glaubst wie oft ich Kunden habe die "vergessen " haben Ware auf das Band zu legen und zu bezahlen?
Sehr viele.
Der Kassierer betrügt in dem Moment den AG, indem er Ware rausgibt die nicht bezahlt ist. Somit hat der AG einen finanziellen Verlust.
Kunde nimmt einen unbezahlten Artikel mit, somit ist der Diebstahl gegeben.
Das ist nicht richtig, da die Tatbestandsmerkmale eines Diebstahls nicht erfüllt sind und der Kunde vielleicht noch nicht einmal was davon weiß.
Was glaubst wie oft ich Kunden habe die "vergessen " haben Ware auf das Band zu legen und zu bezahlen?
Das ist eine vollkommen andere Situation. Doch auch hier sind die Tatbestandsmerkmale in der Regel nicht erfüllt.
Das wäre bzw ist dann Betrug,
Das ist auch nicht richtig, da hier das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" fehlt.
So kaufen doch auch oft Verwandte und Bekannte ein und hinterher wird geteilt.
Wird man erwischt, erfolgt meist die fristlose Kündigung.
Passieren tut zunächst natürlich erst einmal was, sobald der AG Kenntnis davon erlangt. Ob und wie, dass kann auf vielen Wegen passieren. Manchmal genügt auch nur ein dummer Zufall. So kann es passieren, dass beispielsweise das ein Kunde den fehlerhaften Bon reklamiert, auch wenn es zu seinem Nachteil ist. Und schon sieht der Filialverantwortliche, dass dort etwas schief gelaufen ist und der Kassierer steht dann möglicherweise unter besonderer Beobachtung.
Sollte ihm dann das vorsätzliche falsche Abkassieren nachgewiesen werden, hat dies - sehr wahrscheinlich - die fristlose Kündigung zur Folge. Ggf. auch eine Schadensersatzforderung, sofern ihm weitere Vergehen nachgewiesen werden können.
Auch muss er mit einer Anzeige wegen Untreue oder Unterschlagung rechnen.
Auch wenn der Arbeitgeber gegen Gesetze verstößt, was im LEH heute leider schon Alttag ist, berechtigt das noch lange nicht den Kassierer auch gegen Gesetze zu verstoßen um es dem AG heimzuzahlen. Das kann (und wird) nur nach hinten losgehen.
Wenn es raus kommt, folgt Abmahnung oder Kündigung.
wie soll man bei der Inventur zurückverfolgen, wo die Abbuchung nicht gestimmt hat?
Durch Aufzeichnungen der Kameras.
LG.
Der Kunde weiß es vielleicht gar nicht
Oder zählst du vorher was die Waren alle zusammen kosten beim Einkauf
Wieso Betrug, der Kassierer hat keinen finanziellen Vorteil