Wenn ein Lastschrift- / oder Bankeinzugsverfahren bei Kartenzahlung nicht unmittelbar durchgeführt werden konnte , gilt die Zahlung als erfolglos und dann tritt automatisch Zahlungsverzug ein .

Somit ist es rechtlich durchaus legitim gewesen , direkt nach Feststellung der fehlgeschlagenen Abbuchung eine Zahlungssäumnis anzumahnen .

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