Karneval in der Schule -Islam?

5 Antworten

Hey :)

Auf jeden Fall Zuhause bleiben! Machen meine Brüder und ich auch.

Es gibt auch das „Passivtrinken“ und ist selbstverständlich auch haram.

Alles Gute und viele Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schüler eines Gymnasiums (Sek II)

odjfirjrk28 
Beitragsersteller
 15.02.2023, 19:23

Danke dir für deine Antwort, ja das werde ich wahrscheinlich auch machen, ich habe aber immer nur ein schlechtes Gewissen was „schwänzen“ angeht hahahaha. Was genau meinst du mit „Passivtrinken“? Der Begriff ist mir gar nicht bekannt.

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MatheEasy11  15.02.2023, 19:26
@odjfirjrk28

Gerne, schwänzen ist es nicht, weil du es umgehst, etwas harames zu machen. Weißt du? Allah guckt immer nach unseren Absichten. Du hast nicht die Absicht, zu schwänzen, sondern nicht beim Trinken dabei zu sein.

Das mit dem Passivtrinken hab ich auch erst kürzlich erfahren. Am besten googlest du den Begriff. Es reicht nämlich alleine der Geruch des Alkohols, um etwas angetrunken zu sein.

Ist sehr ähnlich zum Passivrauchen.

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Dann lüge halt nicht. Berufe Dich auf Dein (Grund-)Recht, nichts tun zu müssen was Deinem Gewissen schaden kann.

Selbst ich als Christin würde da nicht mit hingehen. Genauso, wie man mich nicht zu muslimischen Feierlichkeiten zwingen kann. Auch nicht im Namen der Schulbildung oder was auch immer sich manche Deppen als Begründung ausdenken mögen warum man das mitmachen soll.

Sag also einfach der Schule bescheid, daß Du nicht daran teilnehmen kannst und Ende.

Sollten irgendwelche Konsequenzen folgen frag mich gerne nochmal, ob man die Aushebeln kann. Wenn es nur ne Strafarbeit wie irgendein Aufsatz ist dann ist das ja machbar und sollte kein Problem darstellen. 😉

warehouse14

Du bleibst einfach zu Hause und gut ist.

Solche eine Feier sollte eh freiwillig sein.

Außerdem ist es auch nicht schwänzen, da kein Unterricht stattfindet, sondern gefeiert wird und da wirst du mit Sicherheit nichts verpassen.

7veren⁷


Stolze777  15.02.2023, 23:20

Beste Antwort! 👍🏻

Barak Allahu feeki :)

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Streng gesehen sollen Muslime keine Völker imitieren (etwa Fasching), keine Musik hören und sich von Alkohol fernhalten:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Andererseits sollen sich sich an die hiesige Rechtsordnung halten.

Natürlich wäre es haram, daran teilzunehmen? Ist die Teilnahme Pflicht? Findet die Veranstaltung in der Schulzeit statt?

Lasse dich krankschreiben.

Allah bestraft dich doch nicht, weil du an einer verbotenen Party nicht teilnimmst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid