Kann unser Vermieter uns das verbieten?

10 Antworten

Ist doch ganz einfach: Da Euer Auto als Bewohner-Auto bekannt ist, ist es nun mal nicht das Auto eines Besuchers. Also kann der Vermieter Euch verbieten und ggf. Euch auch belangen, wenn Ihr weiterhin Euer Zweit-Auto dort abstellt. Besucher ist im Zweifelsfall auch er selbst und wenn er am Haus was zu tun hat, aber eben nicht dort wohnt, ist er selbst auch Besucher und schon deswegen will er nicht, dass der Parkplatz von Bewohnern zugestellt wird.

Wie könnte er Euch belangen?

Abmahnung und im Wiederholungsfall entweder

  1. abschleppen lassen

oder 2. den Mietvertrag fristlos kündigen, was er auch kann, wenn auch das Abschleppen (auf Eure Kosten natürlich) nichts bewirkt hat und ihr trotzdem die Nutzung weiter fort führt.

Also, ich bin eher der Typ, der es erst einmal mit Reden im Guten versucht, aber wenn das nichts nützt, geht die Kette los und man ist dann ziemlich schnell auch bei der Kündigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter uns verbieten da zu parken?

Ja.

Es ist sein Grundstück und der Platz ist für irgendwelchen Besuch freizuhalten (das können ja auch Handwerker, Lieferanten oder sonstwer sein). Egal, ob Ihr meint, dass da ja sowieso kaum jemand kommt.

Es ist nun einmal nicht Euer persönlicher Parkplatz, da habt Ihr ihn nicht mit Eurem Auto als Anwohner zu belegen.

Meine Mieter haben je 1 Parkplatz und zahlen monatlich 30 € dafür. Weitere Plätze stehen kostenlos für Besucher zur Verfügung. U.a. müssen z. B Parkplätze für Arztbesuch etc. Zur Verfügung stehen.

Du kannst keine von dir nicht angemieteten Flächen in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Laut Mietvertrag hast du einen Parkplatz.

Somit ist die Antwort klar.

Ja, kann er.