Kann unser Vermieter uns das verbieten?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. Jeder hat bei uns seinen eigenen PKW Stellplatz. Nun haben wir auf dem Hof einen Stellplatz für Besucher. Wir haben allerdings 2 Autos. Eins davon steht meistens auf dem Parkplatz, welcher für Besucher vorgesehen ist. Alle Bewohner des Hauses haben nichts dagegen, da diese kaum Besuch bekommen. Allerdings meckert unser Vermieter immer rum, wenn wir dort mit unserem Auto stehen, er fährt extra bei uns vorbei und guckt sogar.
Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter uns verbieten da zu parken??
10 Antworten
Ist doch ganz einfach: Da Euer Auto als Bewohner-Auto bekannt ist, ist es nun mal nicht das Auto eines Besuchers. Also kann der Vermieter Euch verbieten und ggf. Euch auch belangen, wenn Ihr weiterhin Euer Zweit-Auto dort abstellt. Besucher ist im Zweifelsfall auch er selbst und wenn er am Haus was zu tun hat, aber eben nicht dort wohnt, ist er selbst auch Besucher und schon deswegen will er nicht, dass der Parkplatz von Bewohnern zugestellt wird.
Wie könnte er Euch belangen?
Abmahnung und im Wiederholungsfall entweder
- abschleppen lassen
oder 2. den Mietvertrag fristlos kündigen, was er auch kann, wenn auch das Abschleppen (auf Eure Kosten natürlich) nichts bewirkt hat und ihr trotzdem die Nutzung weiter fort führt.
Also, ich bin eher der Typ, der es erst einmal mit Reden im Guten versucht, aber wenn das nichts nützt, geht die Kette los und man ist dann ziemlich schnell auch bei der Kündigung.
Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter uns verbieten da zu parken?
Ja.
Es ist sein Grundstück und der Platz ist für irgendwelchen Besuch freizuhalten (das können ja auch Handwerker, Lieferanten oder sonstwer sein). Egal, ob Ihr meint, dass da ja sowieso kaum jemand kommt.
Es ist nun einmal nicht Euer persönlicher Parkplatz, da habt Ihr ihn nicht mit Eurem Auto als Anwohner zu belegen.
Laut Mietvertrag hast du einen Parkplatz.
Somit ist die Antwort klar.
Meine Mieter haben je 1 Parkplatz und zahlen monatlich 30 € dafür. Weitere Plätze stehen kostenlos für Besucher zur Verfügung. U.a. müssen z. B Parkplätze für Arztbesuch etc. Zur Verfügung stehen.
Du kannst keine von dir nicht angemieteten Flächen in Anspruch nehmen.
Ja, kann er.