Nutznießer oder Eigentümer - wer hat das Recht?

6 Antworten

Ich würde sagen der Nutznießer hat Recht (ohne es juristisch belegen zu können) – wie wäre es denn, wenn der Eigentümer dem Nutznießer eine Miete bezahlt? Ansonsten hat ja der Nutznießer einen greifbaren Nachteil durch die eigene Nutzung des Objekts durch den Eigentümer… Die Nutznießerschaft ist doch meistens bei Schenkungen oder in der Art eingetragen und sichert dem Nutznießer seine finanzielle Unabhängigkeit, dann wäre es ja schon etwas unfair vom Eigentümer… zumindest ist das bei uns in der Verwandtschaft zwischen Großeltern und Eltern und Kindern so vereinbart worden, dass eben die Mieten weiter an die Eltern beziehungsweise Großeltern fließen, um diesen ihren finanziellen Vorteil zu erhalten, den Kindern aber durch die Schenkung eine spätere Erbschaftssteuer zu ersparen oder zu verringern…

T3Fahrer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maryy15670 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 19:40

Danke :)

weißt du zufällig auch wie es ist wenn der Eigentümer es trotzdem nutzt weil er einen Schlüssen hat?

0
T3Fahrer  16.09.2019, 19:54
@Maryy15670

Naja, das wäre doch nur von kurzer Dauer. Wenn der Nutznießer es eigentlich vermieten möchte, wird ihm doch auffallen, wenn keine Miete mehr rein kommt… aber wenn du es nutzen könntest, weil du offenbar einen Schlüssel hast, steht es doch sowieso leer. Kann man sich nicht auf eine (möglicherweise für den Eigentümer auch attraktive) Miete einigen? Ich würde vermuten – ohne es zu wissen – dass der Nutznießer irgendetwas an Schadensersatz einklagen könnte, wenn durch den Eigentümer ein Mietausfall unnötig und eigenverantwortlich erzeugt wird… vielleicht ist in dem Dokument, dass die Nutznießerschaft formuliert, auch eine Konsequenz beschrieben, wenn der Eigentümer sich entgegen dieses Vertrages verhält?

1

Wenn der Nießbrauchberechtigte den uneingeschränkten Nießbrauch hat, kann er auch vermieten Ist ja Sinn des Nießbrauch (= Früchte ziehen, Einnahmen erzielen)

Ist das Büro nicht Teil des Nießbrauchrecht....

hier muss der Vertrag, mit welchem das Recht bewilligt wurde, geprüft werden.


Maryy15670 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 19:41

Danke :)

weißt du zufällig auch wie es ist wenn der Eigentümer es trotzdem nutzt weil er einen Schlüssen hat?

0
kabbes69  16.09.2019, 19:49
@Maryy15670

ohne die Beteiligten zu kennen: dann kommt Post vom Anwalt.

Je nach Art und Umfang des Rechtes könnte dies (trotz Eigentum) unter Hausfriedensbruch fallen.

Vergleichbar mit dem Vermieter, der sich mit Schlüssel Zugang zur Mietwohnung verschafft......

1

Erst einmal wäre zu klären was genau zum Nießrecht im Grundbuch steht ;) Kann so oder so ausgehen


Maryy15670 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 19:33
Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht, aber der Nutznießer hat auf Lebenszeit alle Rechte z.B. Mieter, Mieteinnahmen usw. Muss sich aber auch um alle Pflichten kümmer z.B. Versicherung usw.


ich hoffe das hilft ein bisschen :)  
0
LePetitGateau  16.09.2019, 19:34
@Maryy15670

Okay, wenn es so beschrieben ist wie du sagst dann hat der Nutznießer das Recht zur Vermietung und der Eigentümer kann es nicht nützen solange er/sie lebt :)

1
Maryy15670 
Beitragsersteller
 16.09.2019, 19:39
@LePetitGateau

Danke :)

weißt du zufällig auch wie es ist wenn der Eigentümer es trotzdem nutzt weil er einen Schlüssen hat?

0
Joy89  17.09.2019, 08:24
@Maryy15670

😲Da kannst du gegen vorgehen. Eigentümer dürfen auch bei Mieter nicht einfach so in die Wohnung, dann geht das bei Nutznießer auch nicht. Geh am besten zu einem Anwalt und setz deine Rechte durch!

1

Der Eigentümer verfügt im Rahmen getroffener Vertragsabsprachen alleine über sein Eigentum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung