Kann oder muss Kind?

2 Antworten

Laut Bildungsministerium NRW:

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Quelle

Grundsätzlich ist das Kind also mit sechs Jahren schulpflichtig (sofern bis zum 30.09. geboren). Ein Jahr zurückstellen geht nur aus gesundheitlichen Gründen samt Gutachten:

Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz).

Quelle

Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass sie nicht schulreif ist, kann sie auch später eingeschult werden.

Bei uns in Ö ist es allerdings so, dass es spezielle Vorschulklassen gibt für Kinder die noch nicht soweit sind am "normalen" Unterricht teilzunehmen.