Wie kann ich mich gegen vollmacht meiner Schwester wehren für Mutter im Pflegeheim
Ich habe ein großes Problem.Meine Mutter ist im Altenheim und kann nicht mehr sprechen,also sie ist schwer krank.Erst hatte mein Bruder die Vorsorgevollmacht,was okay war,nun hat meine Nichte welche im Heim als Altenpflegerin arbeitet,die Vorsorgevollmacht ihrer Mutter,also meiner Schwester zugeschustert,was ich gestern mal so nebenbei erfuhr.Sie verwaltet nun alles von meiner Mutter,aber ich traue ihr nicht,weil sie mit den Heimkosten gelogen hat,also angab das sie 450 Euro dazuzahlen müsse,was sie von meiner Mutter ihrem Geld abzweigt und in die eigene Tasche steckt.Gestern war ich im heim und da habe ich erstmal erfahren,das der Pflegeplatz viel weniger kostet und sie in wirklichkeit nur 60 Euro zuzahlen anstatt 450 Euro.Jetzt ist meine Nichte sauer und meinte ich hätte kein Recht in die Akte meiner Mutter zu schauen und mich zu informieren und das sie dafür sorgen will,das ich keine Auskunft über meine Mutter mehr bekomme.Ich hätte mich an meine schwester zu wenden,welche die Vorsorgevollmacht hat.Bloß diese schwester redet nicht mit mir,gibt mir ihre Telefonnummer nicht und wohnt 200 km entfernt und würde mich vom Hof jagen.Was soll ich jetzt machen,ich bin echt verzweifelt.Ich bin doch auch Tochter meiner Mutter und hab nichts mehr zu sagen?Zudem kann sich meine Mutter nicht erinnern meiner schwester eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt zu haben,sagte sie als sie damals noch reden konnte,also das sie nichts dergleichen unterschrieben habe.Aber das lässt sich nicht beweisen.Bin ich wirklich so außen vor und hab kein Recht auf einsicht der Akten oder zu erfahren was mit meiner Mutter passiert?Kann ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Nichte machen die im Heim arbeitet?
5 Antworten
Du hast meine Antwort löschen lassen. Das ist natürlich ok, wenn Du das nicht lesen wolltest. Deine Geschichte die sich aus den Fragen vorher zeigt, klingt sehr traurig aber sie passt überhaupt nicht zusammen. Es scheint bei Dir ziemlich viel durcheinanderzugehen.
Ich glaube nicht dass Du Du trollst. Aber Du schreibst über Menschen die Du vorher als tot bezeichnet hast, als ob sie noch Leben würden. Oder Du hast über lebende Menschen geschrieben, dass sie tot wären. WEnn man das ließt, macht man sich ehrlich gesagt ein wenig Sorgen um Dich.
Vielleicht solltest Du mal mit jemandem reden. Sprich doch mal mit Deinem Hausarzt. Und bittebitte versteh mich nicht falsch. Ich will Dich nicht angreifen.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Hallo Bachatatanzmaus,
Wie ich Dir schon sagte ich will Dich nicht angreifen. Du wirst selbst am Besten wissen, welche Probleme Du hast oder nicht hast. Ich finde August letzten Jahres keine alte Frage. Aber wenn das für Dich Schnee von Gestern ist, sei es drum. Und die Kombination wirkt tatsächlich ein wenig seltsam. Mit dem Eindruck stehe ich nicht alleine. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Du das in Deinen Fragen deutlich machst, wer da gerade schreibt, denn wenn mehrere Leute über einen Account schreiben, muss das ja widersprüchlich wirken und das kann ja nicht in Deinem Interesse sein.
Ich wollte Dir nicht unterstellen "dass Du einen an der Klatsche hast". Deine Fragen wirken nur etwas durcheinander, daher mein Rat sich an jemanden zu wenden, der einem beim ordnen hilft. Das hat nichts mit "Spinnen" zu tun und ist keine Schande.
Ich will Dir nichts Böses. Du brauchst also nicht versuchen mich anzugreifen. Und auch zusätzlich noch bei meinen eigenen Fragen zu Deinem Thema posten, hilft Dir doch eigentlich nicht weiter. Wenn Dir mein Rat nicht hilft, brauchst Du ihn nicht zu befolgen. Was auch immer Du tust, hoffe ich, dass Du alles auf einen guten Weg kriegst.
Viele Grüße und alles Gute
AGPym
Natürlich kannst Du eine Beschwerde einreichen. Du kannst auch prozessieren.
Was mich an der Geschichte ein bisschen wundert ist, dass Dein Bruder doch eine Vorsorgevollmacht hat. Die ist weder übertragbar, noch verfällt sie.
Vielleicht solltest Du Dir mal einen Überblick über die Formalien organisieren und eventuell auch mal mit einem Anwalt reden.
Deine Mutter auch wie Du schreibst. Das tut mir auch wirklich leid. Das ist in der kurzen Zeit sicher schrecklich hart.
Ich will Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber kommst Du klar? Hast Du außer Deiner Schwester noch Familie?
Mein Bruder ist verstorben und meine Mutter ist im Heim.Meine Familie hat sich gegen mich gewand,weil sie das Erbe meines Bruders verschleppt haben und ich nicht mitgemacht habe dabei,sondern dagegen war und nun hintergehen sie meine Mutter im Heim genauso
Mein Bruder ist verstorben und meine Mutter ist im Heim.Meine Familie hat sich gegen mich gewand,weil sie das Erbe meines Bruders verschleppt haben und ich nicht mitgemacht habe dabei,sondern dagegen war und nun hintergehen sie meine Mutter im Heim genauso
Das klingt nach einer sehr schwierigen Zeit. Wenn so viel zusammenkommt, kann es sehr helfen sich Unterstützung zu suchen. Überleg doch mal ob Du nicht mal mit einem Arzt sprichst. Das hat nichts mit verrückt sein zu tun. Es gaht darum, dass Du Dich um Dich kümmerst. Eine Therapie kann helfen sich wieder aufzubauen.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Eine Pflegekraft vergibt keine "Vollmachten". Dies ist Sache des Betroffenen, kann aber auch durch Gericht festgelegt werden.
Dass Ihre Mutter nicht mehr sprechen kann, heißt doch nicht, dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen kann. Eine Vollmacht muß sowieso schriftlich erstellt werden. Wenn Ihre utter also noch selbstbestimmt ist, kann sie dies entsprechend ändern.
Im Streitfall ist hier ein Anwalt einzuschalten. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend eine Vermögensvollmacht.
Ein Pflegeheim in dem nur 60 Euro (stationäre flege) zugezahlt werden? Das habe ich zumindest noch nicht gehört. Nach Beihilfen? Zuschüsse durch das Sozialamt? Die Pflegesätze der Pflegeheime werden veröffentlicht (z.B. auch im Internet) Der Eigenanteil (sofern er zum Tragen kommt) wird i.d.R. auch ausgewiesen oder kann im Heim erfragt werden. Hierzu ist keine Akteneinsicht erforderlich. Sie müssen lediglich die Pflegestufe Ihrer Mutter wissen, da der Eigenanteil von flegestufe zu Pflegestufe differieert.
Ich würde versuchen, mir vom Heim die Vorsorgevollmacht Ihrer Schwester zeigen zu lassen, ruhig mit der Begründung, dass Sie das nicht glauben. Will mann dies nicht tun, sollten Sie darum bitten, dass das Heim Ihnen schriftlich bestätigt, dass eine rechtsverbindliche, schriftliche Vorsorgevollmacht vorliegt und was diese umfasst.
Weisen Sie dabei nach, dass Sie die Tochter sind (Geburtsurkunde) und somit ein berechtigtes Interesse haben. Wenn alles nichts hilft, Anwalt einschalten - kostet aber Geld.
Lass Dir einen Termin beim zuständigen Vormundschaftsgericht geben.
Dort kann man Dir genau sagen, ob das, was Du uns geschildert hast, alles Rechtens ist und was ggf. dagegen unternommen werden kann.
Immerhin muss Deine Mutter die Vorsorgevollmacht unterschreiben. Insofern wird sie das wohl bewusst gemacht zu haben.. "zugeschustert" ist also eher das falsche Wort.
Du kannst natürlich bei Gericht um eine Generalvollmacht streiten...
Hallo,ich weiß schon was ich hier mache.Werd ja wohl als krankenschwester alle sinne beisammen haben.Ich weiß aber was du meinst,hab nachgesehen.Du meintest die frage die mein Lebensgefährte gestellt hatte,hier bei gute frage net,weil sein Bruder Peter die erbmasse aus der wohnung der mutter nahm.Da ging es wie gesagt um den Bruder meines Partners,dessen mutter letztes jahr starb.Bei mir ist es umgekehrt,mein bruder starb im Oktober und meine Mutter lebt im Pflegeheim.Aber dennoch frech mir zu unterstellen ich hätte einen an der Klatsche,nur weil mein Partner hier mal ne Frage gestellt hat.Zudem tun die alten Fragen gar nichts zur Sache,es geht um die neuen Fragen,nicht um die uralten.Anscheinend brauchst Du ne Bettlektüre weil du so gerne alles durchliest.