Kann mann den Mietvertrag widerrufen?
Hallo zusammen,
Ich hab einen Laden gemietet und steht im Vertrag der ist 85 qm groß ist, ber eigentlich er ist 65 qm groß.
Was kann ich machen. soll ich mit dem vermieter was reden, oder der qm ist nicht wichtig ist.
Kann ich den Mietvertrag kündigen wegen diese Problem?
Lg
Totanji
5 Antworten
Ich nehme doch an, dass Du den Laden vorher besichtigt hast und die grundsätzliche, hervorragende Eignung für Dein Geschäft festgestellt hast. Wenn es Dir so wichtig war, dass er auf jeden Fall mehr als 80 m² hat, weshalb hast Du das nicht vorher ausgemessen. Schließlich geht es hier nicht um einen Kindergeburtstag, den Du veranstalten willst, sondern um ein Gewerbe, das Du ausüben willst und an dem vielleicht Deine Existenz hängt.
Ob Du den Mietvertrag kündigen kannst, hängt demzufolge von der Vertragsgestaltung ab und vielleicht hast Du beim Ausmessen noch einen Neben- oder Kellerraum übersehen, der auch zum Laden gehört.
Deshalb auf jeden Fall erst einmal mit dem Vermieter reden, wie er auf 85 m² kommt, wo doch von vornherein offensichtlich war, dass die Ladenfläche bedeutend kleiner ist.
Würde Dir eine Kündigung wirklich was bringen? Wo gehst Du dann hin? Hast Du schon eine Alternative?
Der BGH hat zumindest zu Wohnraum geurteilt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht wenn der gemietete Raum deutlich unter der Angabe liegt (10% Abweichung oder mehr etwa). Bei Gewerberäumen wird es vermutlich nicht anders sein, ich schätze also, dass eine fristlose Kündigung angebracht wäre.
Da kommt es wiederum sehr darauf an, welche Rolle in diesem Fall die Fläche bei der Anmietung tatsächlich eine Rolle spielte.
Wenn der Neumieter vor allem auf die Lage aus war und die grundsätzliche Eignung für sein Vorhaben, kann es gut sein, dass die Falschangabe gar nicht so bedeutend ist und allenfalls zu einer niedrigeren Miete führt.
... widerrufen nein, kündigen ja, wurde so auch bestimmt von Dir vereinbart.
Zeitverträge sind selten, der kann natürlich nicht gekündigt werden.
Widerrufen kann man einen Mietvertrag nur wenn man die Mietsache vor Vertragsabschluß nicht besichtigen konnte und der Vermieter Unternehmer ist.
Sonst nur wenn es ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
Sorry, aber 20 m² weniger fallen doch auf.
Achtung: Hier geht es um B2B und nicht um B2C. Somit dürfte schon deswegen dein Widerrufsrecht entfallen.
Aber dass 20 m² auffallen, da stimme ich Dir vollkommen zu.