Kann man vorläufige herausgabe beantragen?

4 Antworten

Eure Kinder sind nicht "in Obhut", sondern regulär stationär untergebracht.

Beantragen kann man alles, nur erfolgreich wird das angesichts der Vorgeschichte eher nicht sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein, euer Fall ist glasklar - ihr werdet nie wieder Kontakt zu den Kindern haben.

Und Kinder "gibt man nicht heraus" wie Dinge.

jasmin, nadine - nein kannst du nicht beantragen. das verfahren ist durch und nicht angreifbar. das gutachten war völlig richtig und auch das derzeitige sagt das gleiche aus.

du wirst die kinder nie wieder in den haushalt bekommen und sie bis volljährigkeit auch nicht wiedersehen. es ist davon auszugehen, dass die kinder genau wie ihre erwachsenen geschwister den kontakt zu dir ebenfalls ablehnen werden nachdem was du ihnen angetan hast.

hör auf hier immer das gleiche zu fragen. die antworten wurden dir tausendfach immer und immer wieder gegeben

Man kann das, auch wenn das anders heißt.

Ihr könnt das nicht. Niemand wird euch diese Kinder wiedergeben.