Hilfeplan Gespräch und Gesetze bitte umhilfe?
Hallo ich habe da mal eine frage,
Meine beste Freundin hat 2 Kinder, eines davon lebt in Pflege Familie.
Kurze Geschichte dazu :
Der Sohn 9 Jahre wurde mit 11 Monaten aus der Familie genommen, Grund des jugendamtes kindesewohl Gefährdung (ohne jegliche Beweise).
Meine Freundin wurde wieder schwanger, sie zogen weg aus Angst auch dieses Kind zu verlieren. Kurz vor der Geburt des zweiten Kindes, schaltete sich das Jugendamt im neuen Heim ein. Es gab eine Gerichts Verhandlung und es wurde beschlossen dass das Kind bei den Eltern bleibt (da der Richter absolut keine kindesewohl Gefährdung aus dem Gutachten des alten JA lesen konnte)
Dennoch gab es erneut ein Gutachten, dieses bestätigte der Mutter Vorallem das sie zu 100% Erziehungs fähig sei. Und zu keinem Zeitpunkt eine kindesewohl Gefährdung bestehe. Das Jugendamt stellte die Hilfe nach einem halben Jahr ein da diese nicht notwendig war.
Das ältere Kind bekommen die Eltern jedoch nicht wieder, da das Jugendamt sich nun darauf stützt das es ein Experiment sei das Kind jetzt wieder in die Obhut der leiblichen Eltern zu geben und das Kind dadurch psychische Probleme bekommen würde. Auch arbeitet das Jugendamt nicht an eine stuck Weise Rückführung wie sie immer behaupten.
Normal gäbe es doch keine Gründe das Kind den leiblichen Eltern weiterhin zu entziehen oder sehe ich das falsch?
Auch äußert das ältere Kind immer mal wieder das es gerne zum Geburtag seiner schwester möchte, oder gerne mal bei seinen Eltern schlafen möchten usw... All dies verwehrt das Jugendamt diesem Kind.
Auch darf das Kind an keinem Hilfe plan Gesprächen teilnehmen, dort sagt die plfegemutter immer wieder dass, das Kind nicht möchte, seinen Eltern beim Umgang jedoch sagt das Kind etwas anderes, und versteht nicht warum es nicht zu seinen leiblichen Eltern darf.
Die plfegemutter habe dem Kind gesagt seine Eltern haben sich zuviel gestritten deswegen ist das Kind in einer pflegefsmilie.
Nun zu meinen Fragen.
1. Darf man als Elternteil die auschließung des Lebensgefährten der Pflege mutter (der neue Lebensgefährte)
Von dem Hilfeplan Gespräch ausschließen lassen?
2. Haben die Eltern das Recht, dass das Kind an dem Hilfeplan Gespräch teilnimmt, und die plfegemutter nicht dabei ist (da die Vermutung nahe liegt das diese das Kind beeinflusst)
3. Hat das Jugendamt das Recht das Kind den Eltern weiter zu entziehen? Obwohl eine kindesewohl Gefährdung nicht vorliegt?
Wir wären euch sehr dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich in dem Bereich auskennt und evtl mit Paragraphen unterstützen könnte.
Vielen lieben Dank im vorraus.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dresdnerin1/1444744956_nmmslarge.jpg?v=1444744956000)
Also ich habe schon einmal im ASD und einer WG für in Obhut genommene Kleinkinder gearbeitet.
Kritisch gegenüber dem JA zu sein, ist in Ordnung, aber in einigen Dingen kann und muss ich dir jetzt auch widersprechen (ohne den genauen Fall zu kennen, von daher nehm es bitte nicht zu ernst).
Ohne Beweise, ohne Verdachtsmomente etc wird kein JA der Welt eine KWG in Betracht ziehen. Es gab sicher Anhaltspunkte dafür.
Das ein neues Kind als ein neuer Fall gesehen wird ist Gang und Gäbe.Der neue Richter hat nach der aktuellen Situation entschieden, alte Schriftstücke zählen da nicht zwingend.
und ja. Es gibt das elternrecht laut Grundgesetz, aber es wäre auch ein Experiment. Das Kind wieder aus seinem Umfeld zu reisen, in dem es ihm sicher gut geht, nur weil die Eltern auf ihr recht pochen, obwohl sie letztlich zu einem großen Teil dafür verantwortlich waren, dass es dem Kind in einer Pflegefamilie besser geht, ist aus Sicht der Eltern okay. Aus Kindessicht schwierig. Da hat das JA den Blick drauf. Das JA will die Eltern nicht ärgern, sondern hat nunmal das Kind im zentralen Blick und nicht die Bedürfnisse der Eltern.
zu 1. Nein. Denn der Lebensgefährte kennt die aktuelle Entwicklung des Kindes. Er und sein Wissen sind neutral und relevant für den Prozess und für das Kindeswohl. Das sollte der leiblichen Mutter auch wichtig sein.
2 Die Eltern haben da zum Glück kein Recht darauf gewisse Personen auszuschließen. Sie dürfen ihre Sorgen aber äußern und sich einen Anwalt besorgen, der ihnen rechtlichen Rat gibt und ihnen da bei Seite steht, wenn sie unbedingt auf ihre Rechte pochen wollen, was sie auch dürfen.
3 logisch dass zur Zeit keine kwg vorliegt, da das Kind in der sicheren Pflegefamilie ist. Es besteht aber Potential das eine erneute kwg auffachen kann. Gutachten sollten da ein aktuelles Urteil drüber bilden. Die Zusammenarbeit mit der Pflegefamilie für eine schrittweise Rückführung sollte angestrebt werden statt einer Ignoranz oder Ablehnung dieser Familie.
Tut mir leid dass das jetzt so negativ klingt. Aber anscheinend ist nun mal etwas vorgefallen und so sollten die Eltern sich bemühen, einsichtig sein und sich um einen Anwalt kümmern. Sinnlos auf Paragrafen rumzureiten steht im Gegensatz zum kindeswohl.