Kann man umziehen auch ohne Jobcenter Genehmigung?
Hallo ich habe eine Frage und zwar ob man auch ohne jobcentergenehmigung umziehen könnte ich bald Kind Kriege und danach gerne umziehen wollen würde in einer dreizimmerwohnung statt zwei und ich habe mich mal belesen man könnte es machen wenn die KdU stimmt aber stimmt das dass man das einfach kann ich will nämlich keinen umzugsgeld von denen ich möchte auch kein einrichtungsgeld von denen denn ich habe alles und Umzug habe ich auch jemand in der Familie mit einem Transporter deshalb könnte ich das machen?
5 Antworten
Du gibst zwar an, nichts vom Jobcenter haben zu wollen. Das stimmt ja wohl nicht so ganz. Wer trägt denn die Mietkosten?
Das Jobcenter muss auf jeden Fall dem Umzug zustimmen, sofern Du die Mietkosten nicht selbst trägst.
Ein Baby, was noch nicht mal geboren ist, ist kein Grund, eine Dreizimmerwohnung zu beanspruchen. Ihr seid dann zu zweit? Da reicht eine 2-Zimmer-Wohnung, zumindest vorerst.
Das Jobcenter muss auf jeden Fall dem Umzug zustimmen
Das ist definitiv falsch. Es muß die neue Miete im Ramen des Angemessenen übernehmen, bis zu 10% darf die Miete über dem Ramen liegen und der Betroffene zahlt dies aus den erhaltenen Leistungen.
Dann könntest du das machen, die zahlen dir dann halt den Umzug nicht aber wenn du das eh nicht vorsiehst.. So lange die Wohnung im Budget ist ist das kein Problem. :)
Klar wäre das möglich. Das mit dem Ort deiner Familie wäre auch ein weiterer Grund. :) Ich spreche da aus Erfahrung, ich habe damals auch einfach nur gemeldet das ich umziehe, wenn die Wohnung im Budget ist dann ist das garkein Problem und wird einfach hingenommen.
Das kannst Du machen und niemand kann was dagegen unternehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html
Abs. 1.
Dankeschön das Freud mich das ich dies machen kann
Habe ich, und denk nur, ich habe auch die Frage gelesen.
Wer Bürgergeld bezieht hat keine ausreichende Lebensgrundlage... Er liegt der Allgemeinheit auf der Tasche und kann daher nicht mal einfach so irgendwohin ziehen.
In der Theorie zwar schon, aber die Praxis sieht halt immer anders aus.
Wer Bürgergeld bezieht hat keine ausreichende Lebensgrundlage
Den Anspruch auf Bürgergeld verliert er durch einen Umzug nicht, es ist egal ob er es in Hamburg bekommt und nach dem Umzug eben in Berlin. Das ist auch in der Praxis so.
Du kannst den Faktor Mensch nicht ignorieren. Es gibt genug Sachbearbeiter, die am gewünschten Wohnort einfach mal ablehnen damit die Behörde dort sparen kann. 🙃
Wenn man den Zuständigkeitsbereich des einen Jobcenter verlassen will braucht man die Zustimmung von 2 Jobcentern: das alte und das neue.
Das macht manches echt unnötig kompliziert... Und es stimmt deswegen halt nicht, daß niemand Dich dran hindern kann, umzuziehen.
Wenn man den Zuständigkeitsbereich des einen Jobcenter verlassen will braucht man die Zustimmung von 2 Jobcentern: das alte und das neue.
Das steht wo?
Unter diesen Vorbedingungen wird Dir das JC auch keine Kaution ( auf Darlehens-basis ) gewähren. Auch eine höhere Miete wird das JC nicht übernehmem - selbst wenn diese noch im angemessenen Bereich ist. Schlicht und einfach - ein Säugling / Kleinkind unter 3 Jahren hat keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
Kaution müssen die nicht zahlen und die Miete wäre angemessen und nicht drüber mir geht es auch um die Hilfe meiner Familie..
Wenn du das ganze selbst bezahlst, dann darfst du immer machen was du willst.
Beziehe ja Bürgergeld weil ich in meiner Ausbildung schwanger geworden bin die habe ich Dan abgeschlossen aber hochschwanger nimmt dich niemand
Die Wohnung wäre auf jeden Fall im Budget nur halt 1 Zimmer mehr und klar beziehen ich momentan Bürgergeld ich mein aber das ich die Kosten für den Umzug nicht von denen möchte also wäre es wirklich möglich möchte nämlich auch gerne in den Ort meiner Familie ziehen das ich Hilfe mit bekomme (alleinerziehend)