Waffenrecht und Gerichtsverhandlung Serbien?
Hallo Gemeinde, letztes jahr bei der Durchreise durch Serbien, haben die Grenzbeamten meine Schreckschusswaffe gefunden, die hatte ich nicht bei mir sondern im Gepäck. Daraufhin wurde auf Verdacht alles durchsucht und ich war 5-6h Stunden dort festgehalten worden. Dann kam der Staatsanwalt hat einen Bericht verfasst und ich sollte unterschreiben. Da war leider kein Anwalt oder Dolmetscher dabei und das dokument war auf serbisch verfasst. Hätte ich nicht unterschrieben hätten sie mich nicht gehen lassen. Nun nach etwa einem Jahr bekam ich ein Schreiben vom gericht wieder auf serbisch, soweit ich verstanden habe laden sie mich zu einer Gerichtsverhandlung ein, ausserdem scheinen sie in meiner Abwesenheit schonmal verhandelt zu haben und haben die Strafe auf 10.000 Dinar oder 6Monate haft festgelegt. Wieso muss ich trotzdem dort erscheinen?? Was wären die auswirkungen wenn ich nicht erscheine?? Wer zahlt meine Reisekosten?? Bin deutscher Staatsbürger
3 Antworten
Als Beklagter bekommst Du natürlich keine Kosten erstattet.
Ich würde es auch ignorieren. Solltest dann nur tunlichst nicht mehr dorthin reisen.
Ist auch schon ein bisschen doof ne' Schreckschusspistole mitzunehmen.
Wenn du nicht mehr nach Serbien reist, dann ignorier es.
Wenn du wieder dorthin möchtest, nehm dir nen Anwalt.
ja aber was passiert, wenn sie mich per Interpol zur Fahndung ausschreiben?? Ich rechne mit dem schlimmsten, ich hätte nicht gedacht was so eine dumme schreckschusswaffe für probleme mit sich bringt, nur weil ich den bagschisch nicht zahlen wollte
Hey, kannst du mir evtl. Bescheid sagen was dabei raus kam. Hast du noch Post erhalten oder etwas? An welcher Grenze haben die dich erwischt ? Bin leider in der Selben Situation. Grüße