Kann man Paketdiensten die Nachbarschaftsabgabe untersagen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schick doch einfach mal eine email an DHL, dass Du Deine Pakete gerne persönlcih in Empfang nehmen willst. Solltest Du nicht daheim sein, so wirst Du sie gerne bei der nächsten Filiale abholen. Das hilft meists besser, als ein Anruf.

Die Pakete dürfen nicht in der Nachbarschaft abgegeben werden:

OLG Düsseldorf: Paketdienst darf Pakete nicht an Nachbarn zustellen / AGB-Klausel unwirksam

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2007, Az. I-18 U 163/06 § 425 Abs. 1 HGB, §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB

Das OLG Düsseldorf hat deutlich gemacht, dass Paketzusteller - wie häufig üblich - Pakete nicht bei Nachbarn des Adressaten zustellen dürfen, soweit der Adressat hierzu nicht ausdrücklich seine Einwilligung erteilt oder diese Verfahrensweise selbst erbeten hat. Der Klausel fehle es an Klarheit und Verständlichkeit, da nicht hinreichend deutlich sei, wer genau “Nachbarn” in diesem Sinne sei. Eine eigene Definition enthalte das Klauselwerk nicht. Zudem benachteiligt die Klausel, gleich wie eng oder weit man sie verstehe, den Absender inhaltlich unangemessen. Auch der Nachbar im engsten Sinne, der Bewohner des angrenzenden Einfamilienhaus- grundstücks oder der neben der eigenen gelegenen Miet- bzw. Eigentumswohnung, sei ein Dritter, den der frachtbriefmäßige Empfänger sich nicht aussuchen konnte und mit dem ihn keineswegs zwingend eine persönliche Beziehung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis verbinde; vielmehr sei es sowohl allgemein als auch speziell gerichtsbekannt, dass Nachbarn untereinander nicht selten gleichgültig oder sogar verfeindet sind. Nach Wahl des Frachtführers an einen solchen Dritten statt an den Empfänger zuzustellen, missachte die berechtigten Interessen des Vertragspartners in grober Weise. Dementsprechend wurde eine entsprechende Klausel in den AGB eines Paketversenders für unwirksam erklärt.

Bemerkenswert ist, dass es in den AGB der marktbekannten Spediteure bis heute kaum Nachbesserungen gegeben hat. So heißt es bei UPS (Stand: Rev. 1/08, →Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: UPS-AGB) in Ziff. 10 heute noch: “10. Zustellung. Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn.” Ähnlich unwirksam dürfte die Klausel von Hermes sein, welches ein Einverständnis des Absenders antizipiert:

(Stand: 14.08.2007, →Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Hermes-AGB): “2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe”.

DHL formuliert vorsichtiger (Stand: 10/2005: → Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: DHL-AGB): “Nr. 4 (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung 25.000,- EURO“ und EXPRESS BRIEFE mit dem Service „Transportversicherung 2.500,- EURO“. Ersatzempfänger sind 1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.”

Ich war mal Bote bei Hermes und dort gab es einige Kunden, wo im Scanner ausdrücklich der Hinweis kam: "Verbot der Nachbarschaftsabgabe!". Diese Verbot entsteht nur auf Kundenwunsch. Sollte man es dennoch bei Nachbarn abgegeben haben, gab es gleich was von Hermes auf den Deckel. Allerdings waren diese Pakete häufig im Rücklauf, da natürlich Niemand zu Hause war. Wie es bei DHL und den anderen Diensten ist kann ich leider nicht sagen.

Du kannst den Paketdiensten nicht untersagen ihre Arbeit zu tun. Das Abgeben von Sendungen bei Nachbarn, die zu Hause sind, ist vollkommen legitim und vom jeweiligen Paketdienst her erwünscht. Bezahlt werden nur Pakete, die ausgeliefert werden. An wen, ist hier vollkommen egal. Holt sich der Kunde aber das Paket in einer Filiale ab, dann bekommt der Fahrer, bzw. sein Unternehmer kein Geld dafür, auch wenn er schon zwei oder drei mal diese Adresse angefahren hat. Natürlich kannst Du einen Zettel an den Briefkasten hängen, der dem Fahrer untersagt zum nächsten Nachbarn zu gehen, wenn Du nicht zu Hause bist.

Bemerkungen wie dieses "selbstgewähltes Leid" sind hier vollkommen unangebracht. Was würdest Du denn tun, wenn sich kein Mensch dieses "Leid" mehr selbst antut und diesen Job macht? Dann wenn gar keine Pakete mehr ausgefahren würden. Oh, dann müsste man wohl wieder die Stadtkasse auffüllen in dem man die ortsansässigen Läden aufsucht und sich sein Katzenfutter und seine T-Shirts im Laden kauft.

Viel angebrachter wäre es doch, wenn man sich gleich bei der Bestellung Gedanken darüber macht, wohin man sein Paket geliefert bekommen möchte. Sich das Zeugs nach Hause schicken zu lassen, während man den ganzen Tag auf Arbeit ist, ist die denkbar schlechteste Lösung. Als Lieferadresse die Arbeitsstelle anzugeben, ist viel besser. Ich habe bei bis jetzt jedem Internetshop die Möglichkeit gehabt, eine andere Lieferadresse als die Rechnungsadresse anzugeben. Mutter, Oma, der Zeitungskiosk um die Ecke oder gleich die Postfiliale bieten sich hier ebenfalls als Alternativadressen an. Man muss nur mit den Leuten reden.


nosports28  14.12.2018, 09:56

DHL lädt die Pakete i.d.R. bei Nachbarn ab, egal ob man zuhause ist, oder nicht. Lässt man sie an den Arbeitsplatz liefern, so landet das Paket in der Nachbarschaft des Arbeitsplatzes. Und zwar immer bei Nachbarn, die nur zuhause sind, um Pakete anzunehmen, aber nie, wenn man sie abholen will. Nur eine Person scheint prinzipiell von der Zustellung ausgenommen: Der Empfänger. Und sowas geht einfach gar nicht. Niemand würde das buchen, was DHL abzieht. Was passieren würde, wenn die den Laden dichtmachen würden? Ganz einfach: Dann würden jene Dienstleister die Lücke füllen, die auch liefern, was sie anbieten.

Den Verbrauchern müssen einfach deutlich mehr Möglichkeiten zur Handhabe geschaffen werden.

0

einfach mal bei DHL / Post anrufen und die Sache klären?


carbonfragant 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 17:11

Angerufen habe ich schon einmal bei einer Kundenhotline von DHL. Die sagten mir, dass SIE da nichts machen könnten und auch nicht berechtigt wären solche Anfragen anzunehmen. Die Dame verwies mich an Packstation oder Lieferung an Filiale. Ersteres gibt es bei uns nur in ca. 40 km Entfernung. Bestellung an die einzige Filiale (Agentur im Einzelhandel) in der Umgebung habe ich schon versucht. Die bekamen dann mit einmal drei Pakete für mich (ich bin beruflich auf zahlreiche Bestelungen von Ersatzteilen, ect. angewiesen) und baten mich recht unfreundlich es doch bitte sein zu lassen, da sie keinen Platz und keine Lust darauf hätten.

Daher meine frage, ob rechtlich da eine Möglichkeit besteht eine Art Widerspruch o.ä. einzurechen, an den sich die Dienste richten müssen.

0