Kann man nichts machen wenn ein BußgeldBescheid rechtskräftig geworden ist?
Also 2 Wochen abgelaufen sind und kein Einspruch eingelegt wurde?
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es besteht nach OWiG §52 die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
In de Regel nicht.
Man kann die wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dafür dürfte die Frist aber nicht schuldhaft versäumt worden sein.
Weshalb hast du also die Frist versäumt?
Stefan1248
15.05.2022, 15:56
@Gutermann545
Die Frist für die rechtsbehelf beginnt erst mit Bekanntgabe. Wenn er an eine Flasche Adresse verschickt wurde war die Bekanntgabe ggf erst später.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Du kannst das "Einsetzen in den früheren Stand" beantragen. Wird aber nichts werden.
Nein, das nennt man dann "verpennt"....
Weil ich drn Brief nicht bekam und bei meiner Mutter wohne.