Im Bußgeldbescheid kein namentlich genannter Zeuge. Lohnt sich Einspruch?
Ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, für ein Blitzerfoto. In diesem ist als Zeuge lediglich Stadt … FD 32 angeben, also kein namentlich genannter Zeuge. Meine Frage nun, ist es Pflicht, dass dort ein namentlich genannter Zeuge aufgeführt werden muss? Und lohnt sich dann ein Einspruch?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Lohnt sich nicht. Das Foto stammt von einem geeichten Messgerät und Messwert sowie Foto haben Beweiskraft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Muss nicht. Es gibt ein Foto. Der Beamte darf sogar weg gesehen haben! Das Bild ist der Beweis. Ein Einspruch lohnt sich null.
Gruß S.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Meßbeamte braucht nicht namentlich genannt zu werden, erst in der Gerichtsverhandlung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Es gibt keine Pflicht, namentlich einen Zeugen zu benennen, und ob ein Einspruch Erfolg hat, hängt davon ab, ob du nachweisen kannst, was dem im Bescheid genannten Sachverhalt widerspricht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)