Kann man kündigen wenn man 2 Monat gearbeitet hat bei einer Leihfirma?
5 Antworten
wenn man die Kündigungsfrist beachtet, immer
§ 622 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
oder steht was anderes im Arbeitsvertrag - Probezeit
Generell ja, innerhalb der Probezeit kann auch der Arbeitnehmer vergleichsweise ´kurzfristig kündigen! Allerdings musst du beachten, dass du, wenn du ohne wichtigen Grund kündigst, 12 Wochen deines Anspruches auf Arbeitslosengeld verlierst.
Bestenfalls wird das abgezogen, d.h. wenn du ein Jahr Anspruch auf ALG1 hättest, würdest du dann schon nach 9 Monaten ins ALG 2 rutschen. Schlimmstenfalls gibts erst mal kein Geld! Stellt sich noch die Frage, was ist, wenn du so wie so keinen Anspurch auf ALG1 gehabt hättest.
Kündigen kann man jederzeit.
Kündigungsfrist beachten.
Schau dir mal den Arbeitsvertrag an. Wenn du es kannst, musst du aber mit Sperrzeiten beim Jobcenter rechnen.
Du kannst jederzeit, unter Beachtung der festgeschrieben Kündigungsfrist, kündigen.
Wie genau meinst du es