Kann man jemanden anzeigen, wenn ein Türsteher eine trans Person nicht in eine Disco lässt?
Kann man rechtlich dagegen vorgehen, wenn ein Türsteher eine trans Person nicht in eine Disco lässt? Ich war letzte Woche mit einem Freund unterwegs und wir konnten problemlos rein, aber eine trans Frau in der Schlange wurde vom Türsteher abgewiesen. Es wurde kein klarer Grund genannt, sie sah gut gekleidet aus und hat sich ruhig verhalten. Uns kam es so vor, als wäre sie nur wegen ihrer Identität nicht reingelassen worden. Ist das Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Könnte der Türsteher oder der Club dafür rechtliche Konsequenzen tragen, z.B. eine Anzeige oder den Jobverlust? Welche Schritte sollte man in so einem Fall unternehmen?"
11 Antworten
wer sein hausrecht (auch durch jemand beauftragten) ausübt, muss sich für keine abweisung formaljuristisch rechtfertigen.
etwas anderes ist die schädigung des images, wenn dieses verhalten über soziale medien viral verbreitet wird und die diso ggf. von vielen leuten boykottiert wird.
das habe ich ja auch nicht bestritten, aber was man soll ist etwas anderes, als was man muss
Kann man jemanden anzeigen, wenn ein Türsteher eine trans Person nicht in eine Disco lässt?
Das dürfte zwecklos sein, da m.E. kein Straftatbestand erfüllt wird.
Ist das Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Nein, der "Zugang zur Disco" wird nicht durch das AGG umfasst.
Könnte der Türsteher oder der Club dafür rechtliche Konsequenzen tragen, z.B. eine Anzeige oder den Jobverlust?
Unwahrscheinlich. Hier gilt schlicht das Hausrecht.
Du hast Recht aber sollte eine Trans Person nicht so behandelt wie jeder normale Mensch auch?
Sofern Trans-Personen tatsächlich kategorisch und ohne berechtigten Grund ausgeschlossen werden würden, könnte man dagegen vorgehen (zu Hausrecht vs. Art. 3 GG, siehe bspw. BVerfG, Beschl. v. 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Den Nachweis hier zu erbringen, dürfte aber so gut wie unmöglich sein.
Kann man rechtlich dagegen vorgehen
Kann man versuchen.
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Diskriminierung ist ja nicht verboten und es gilt immer noch das Hausrecht.
Diskriminierung ist ja nicht verboten
Doch ist es. Die Rechtsgrundlage wurde sogar in der Frage genannt (das AGG).
Informieren sie sich bitte das nächste Mal besser Diskriminierung ist verboten.
Hier gilt das Hausrecht. Der Türsteher kann ablehnen wem er will, darf es nur nicht damit begründen, das die Person Trans ist.
Es gilt das Hausrecht. Das hat mit dem AGG nicht das Geringste zu tun.
Du magst zwar Recht haben aber man sollte eine Person nicht aufgrund seines Geschlechts abweisen diese trans Person sollte so behandelt wie jeder normale Mensch auch.