Kann man jemanden anzeigen, wenn ein Türsteher eine trans Person nicht in eine Disco lässt?

11 Antworten

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wer sein hausrecht (auch durch jemand beauftragten) ausübt, muss sich für keine abweisung formaljuristisch rechtfertigen.

etwas anderes ist die schädigung des images, wenn dieses verhalten über soziale medien viral verbreitet wird und die diso ggf. von vielen leuten boykottiert wird.


Playboy2024 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:44

Du magst zwar Recht haben aber man sollte eine Person nicht aufgrund seines Geschlechts abweisen diese trans Person sollte so behandelt wie jeder normale Mensch auch.

noname68  26.09.2024, 15:21
@Playboy2024

das habe ich ja auch nicht bestritten, aber was man soll ist etwas anderes, als was man muss

Kann man jemanden anzeigen, wenn ein Türsteher eine trans Person nicht in eine Disco lässt?

Das dürfte zwecklos sein, da m.E. kein Straftatbestand erfüllt wird.

Ist das Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Nein, der "Zugang zur Disco" wird nicht durch das AGG umfasst.

Könnte der Türsteher oder der Club dafür rechtliche Konsequenzen tragen, z.B. eine Anzeige oder den Jobverlust?

Unwahrscheinlich. Hier gilt schlicht das Hausrecht.


Playboy2024 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:41

Du hast Recht aber sollte eine Trans Person nicht so behandelt wie jeder normale Mensch auch?

ruhrgur  24.09.2024, 12:11
@SaniOnTheRoad

Sofern Trans-Personen tatsächlich kategorisch und ohne berechtigten Grund ausgeschlossen werden würden, könnte man dagegen vorgehen (zu Hausrecht vs. Art. 3 GG, siehe bspw. BVerfG, Beschl. v. 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Den Nachweis hier zu erbringen, dürfte aber so gut wie unmöglich sein.

Kann man rechtlich dagegen vorgehen

Kann man versuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

TinaPauli  24.09.2024, 11:44

Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Diskriminierung ist ja nicht verboten und es gilt immer noch das Hausrecht.

grandy52  24.09.2024, 11:49
@TinaPauli
Diskriminierung ist ja nicht verboten

Doch ist es. Die Rechtsgrundlage wurde sogar in der Frage genannt (das AGG).

Playboy2024 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:04
@TinaPauli

Informieren sie sich bitte das nächste Mal besser Diskriminierung ist verboten.

Hier gilt das Hausrecht. Der Türsteher kann ablehnen wem er will, darf es nur nicht damit begründen, das die Person Trans ist.

Es gilt das Hausrecht. Das hat mit dem AGG nicht das Geringste zu tun.