Kann man jemanden anzeigen wegen falscher beschuldigen?
folgendermaßen in der Schule wurde ich heute von meine Klassenlehrerin angesprochen, dass es irgendwie eine Sachbeschädigung in der Pause stattgefunden hat. Meine Lehrerin meinte, dass irgendwelche Leute in der Pause den Schulgelände verlassen haben sollte und in der Nachbarschaft Lärm gemacht haben und eine Frau sie angesprochen hat und meinte, dass sie weggehen sollten und als sie weggingen, haben sie ein Kellerfenster kaputt gemacht.
Ein Mann hat dies gesehen und ist dann zu unsere Schule gekommen und Leute ausgefragt ob sie wissen wer die Person ist und jemand hat ein Bild von mir gezeigt und meinte, dass ich es war obwohl dies nicht stimmt.
Meine Lehrerin darf aus Datenschutz Gründen nicht sagen wer die Person ist. Aber sagen wir meine Unschuld wird bewiesen.Könnte ich dann die Person anzeigen die ein Bild von mir gezeigt hat und versucht hat mich zu beschuldigen und muss die Schule dann die Person preisgeben?
Ich bedanken mich im voraus.
6 Antworten
Meine Lehrerin darf aus Datenschutz Gründen nicht sagen wer die Person ist.
Unsinn. Aber es ist durchaus möglich, dass diese Person vielleicht außerhalb der Schule nicht existiert.
Bei einer Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung muss die Lehrerin gegenüber der Polizei, spätestens auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft die Identität mitteilen. Diese könnte per Akteneinsicht nach einiger Zeit herausgefunden werden.
Zudem ist der Erfolg der Anzeige mit derart vielen Beteiligten, die zwar irgendetwas gesehen haben, aber nicht den Täter kennen fraglich.
Es ist durchaus der Lehrerin in einem Gespräch mitzuteilen, dass die Tätereigenschaft nicht zutrifft und für den Fall, dass daran festgehalten werden soll entsprechende Strafanzeige gestellt wird.
Zuerst einmal etwas grundsätzliches. In Deutschland muß nicht die Unschuld beweisen werden, sondern man muss dir deine Schuld beweisen.
Es gibt in Deutschland den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 StGB. Es ist aber durchaus möglich, das man jemanden deswegen anzeigt. Aber, die Person muß das mit dem Vorsatz begehen, das er bewußt und mit dem Willen, dir Schaden zuzufügen, dich einer Straftat beszichtigt, obwohl er weiß das Du sie nicht begangen hast. Hier wird es sich sicherlich um einen Irrtum handeln, Irrtümer sind grundsätzlich nicht strafbar
. Zweifelhaft ist auch, wie er an ein Bild von dir gekommen sein soll.
Womit man wieder mal sieht das soziale Medien auch nachteilig sein können.
Eventuell käme falsche Verdächtigung nach Par. 164 Strafgesetzbuch in Betracht, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Das ist ganz normales Recht, denn das Foto zeigt nun mal einen Tatverdächtigen!
Naja es kann ja auch sein das die Person mich hasst und ich habe auch genug Beweise das ich an dem Tag in der Pause in der Schule war
Nein.
Dann brauchst du auch Garnichts zu kommentieren
ich bin bisschen bekannt auf TikTok und so ist die Person auf mich gekommen weil mich auch sehr viele in der Schule kennen