Kann man in meiner Situation einen Job haben?

7 Antworten

Du könntest einen Minijob machen, da gibt es verschiedene Möglichkeiten (meist Prospekte verteilen etc.). Du könntest auch eine Ausbildung anfangen, und sei es erst mal eine "einfache", ein- bis zweijährige mit geringer Bezahlung. Du hättest dann aber etwas vorzuweisen und etwas eigenes Geld, vermutlich mehr als mit dem Minijob. Gleichzeitig hättest du Arbeitserfahrung.

Du könntest auch ein berufsvorbereitendes Jahr machen. Danach hättest du evtl. mehr Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Wenn du "etwas Psychisches" hast und deine Schulpflicht beendet ist, wäre die Überlegung, ob du nicht erst mal die Sache behandeln lässt und dann mit deiner Bildung weitermachst!

Was sagen Deine Eltern? Als erstes redest Du auch mit jemandem der kompetent ist. Das kann ein Sorgentelefon sein, die geben dir weiter Anlaufkontakte oder auch das Jugendamt. Denn ie sind ja zur Hilfe da und keine Bestrafungsinstution

Du hast deine Schulpflicht erfüllt. Dh du bist nicht mehr gezwungen zur Schule zur gehen. Das kannst du aber natürlich dennoch. Je nach Abschluss kannst du Abi machen oder eine Lehre beginnen.

Du kannst auch Arbeiten gehen. Ohne Früherschein bist du nicht ganz so mobil, aber viele Lieferdienste stellen dir auch ein Fahrrad. Also eine reine Rad Lieferung bei jedem Wetter.

Dein AG muss nur den Jugendschutz beachten. Dann ist das kein Problem.


warning534  01.08.2023, 17:36

Nicht ganz, die allgemeine Schulpflicht kann geendet haben (Einzelfallprüfung) muss aber nicht. In jedem Fall besteht eine weitere Schulpflicht, die der Berufsschule. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Also da muss jeder hin - mit und ohne Ausbildungsplatz. Diese Plicht kann nur vom Schulamt aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.

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HappyMe1984  01.08.2023, 17:35

Stimmt nicht! Die Vollzeitschulpflicht ist beendet, ja. Darauf folgt aber die Berufsschulpflicht! Also entweder weiter zur Schule gehen ODER Berufsausbildung mit Berufsschule machen ODER Berufsvorbereitungsjahr oder so zur Überbrückung! Auch Freiwilligendienste wären eine Variante, bei der die Schulpflicht quasi ausgesetzt wird. Aber einfach jobben und sonst nix, DAS geht rechtlich nicht mit 15!

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Hast eine Berufsschulpflicht bis du eine abgeschlossene Ausbildung hast oder das 18te Lebensjahr vollendet hast.

Soweit ich weiß

Beste Grüße

Justus

Kommt auf das Bundesland an. In manchen Bundesländern gibt es eine Berufsschulpflicht. Würde dir ein Berufsvorbereitungsjahr einer Berufsschule oder BFZ empfehlen und dort den Hauptschulabschluss nachholen.