Jugendamt?
Ob das Jugendamt, sollte es ein Kind verhören, z.B wegen Kindeswohlgefährdung, das Recht hat gegen den Willlen des Kindes sowie der Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten vom Kind zu trennen und es dadurch nicht mehr möglich ist dass sich das Kind und seine Erziehungsberechtigten absprechen könnten und sich somit besser gegen verschiedene Behauptungen verteidigen zu können.
Meine zweite Frage wäre, ob das Jugendamt aus rein juristischer Sicht einem Jugendlichen der in Obhut genommen wurde, das Recht hat zu verweigern mit 16 aus einer Wohngruppe oder dem Kinderheim auszuziehen.
1 Antwort
und es dadurch nicht mehr möglich ist das sich das Kind und seine Erziehungsberechtigten absprechen könnten
Wenn an den Vorwürfen nichts dran ist, besteht auch keine Notwendigkeit sich abzusprechen.
Das zu vermeiden, darum geht es doch bei jeder Zeugenaussage. Auch in diesem Punkt der Kindeswohlgefährdung.
der in Obhut genommen wurde, das Recht hat zu verweigern mit 16 aus einer Wohngruppe oder dem Kinderheim auszuziehen
Hat das Gericht das Sorgerecht entzogen, es in die Obhut des Jugendamtes gegeben: JA