Kann man Anzeige gegen ein Kind erstatten?

5 Antworten

Kinder können auch bestraft werden, nur gelten etwas andere Gesetze für sie.
Bis zum 14. Lebensalter können sie in DE nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können sie in Sonderschulen oder ähnliche Einrichtungen geschickt werden, wenn sie sich als nicht fähig erweisen mit normalen Kindern zusammenzuleben.


Hallo, erstmal mein Beileid. Ich bin zwar keine Juristin, aber wir haben ein ähnliches Thema in der Schule behandelt, daher habe ich nach Paragraphen gesucht, die bei einem derartigen Fall in Frage kämen:

Wenn das Kind Ihren Sohn erheblich verletzen sollte, könnten sie einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB haben.

Nach § 823 BGB ist der, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig z.B. an der Gesundheit oder dem Körper widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn Ihr Sohn z.B grundlos geschlagen wurde, ist von einer widerrechtlichen Körperverletzung auszugehen.

Nach § 828 BGB sind Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, für einen Schaden, den sie einem anderen zugefügt haben, verantwortlich.

Da das Kind noch nicht Strafmündig ist, wird eine Anzeige nicht möglich sein.

Von den Eltern des Kindes könnten sie jedoch Schadenersatz verlangen, falls Körperverletzung vorliegt.

Ich Zweifle daran, dass man die Schule anzeigen kann!

Bevor sie aber derartige Maßnahmen ergreifen, wäre es vielleicht besser ein Gespräch mit den Eltern des Kindes zu suchen, um klar zu machen, dass es so nicht weitergeht !

Ich hoffe ich habe Ihnen bisschen geholfen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Answer1234567  17.03.2022, 00:58

Soweit korrekt. Aber

Von den Eltern des Kindes könnten sie jedoch Schadenersatz verlangen, falls Körperverletzung vorliegt.

ist falsch. Eltern haften nicht für ihre Kinder, und eine Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 832 BGB scheidet hier mangels Anwesenheit und damit Eingriffsmöglichkeit aus. Während der Schulzeit geht die Aufsichtspflicht auf die Schule bzw. den Lehrer über.

Schadensersatzansprüche müssten hier unmittelbar gegen das schädigende Kind geltend gemacht werden.

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Vxlina  17.03.2022, 10:38
@Answer1234567

Da hast du recht, habe grade nachgeschaut! Da habe ich wohl falsch formuliert...

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Ja, aber das verläuft leider im Sand. Die Eltern sind raus und die Lehrerin kannst du nur zur Verantwortung ziehen, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.

Das Beste, was du machen kannst, ist dich mit den anderen Eltern zu organisieren, zur Schulleitung zu gehen und ggf. zur Schulaufsichtsbehörde...

Das Kind kannst anzeigen oder aber auch die Lehrer wegen der Aufsichtspflicht beim Kind gibt es keine Strafverfolgung evtl redet nur die Polizei mit ihm wenn sie das für nötig hält

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schule hat jeder Besucht. War Positiv wie auch Negativ.

Klar kannst du Anzeige erstatten, ändert nichts daran das man erst mit 14 Strafmündig ist