jemanden Anzeigen mit 15 Jahre?
Bin 15 und möchte gerne eine Anzeige gegen jemand aus der Klasse erstatten aber möchte net das meine Eltern das wissen
5 Antworten
Was ich dir anrate ist etwas ganz anderes. Sprich mit deinem Lehrer über das was Du anzeigen würdest. Falls zu diesem kein besonderes Vertrauensverhältnis besteht wende dich an einen Tutor oder den Rektor.
Nun zu deiner Frage-
Die Vertraulichkeit wird von der Polizei und Staatsanwaltschaft nur bei Verechensdelikten und-oder politisch motivierten Straftaten die angezeigt werden evtl. gewährt.
Es ist wesentlicher Bestandteil der Rechtsprechung,das der Beschuldigte mit dem Anzeigenden konfrontiert werden kann.
Was du aber machen kannst, du kannst anonym eine Anzeige erstatten.
Hier ein Beispiel
Anonymes HinweisgebersystemProfessioneller Schutz für Whistleblower: Das Business Keeper Monitoring System (BKMS®) ist der sichere Weg zur anonymen Anzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg.
Ich übersetze das mal: Ich will jemandem aus meinem Umfeld so richtig mit der Bullerei Stress machen und bin aber zu feige, um es direkt zu machen....lieber anonym ohne dass die Erwachsenen das mitbekommen...
Sorry, aber offensichtlich bist du einfach noch zu "klein" für so etwas. Hat durchaus Grund, dass nur Volljährige eine Strafanzeige erstatten können....
dass nur Volljährige eine Strafanzeige erstatten können....
..... bei Antragsdelikten.
Läuft nicht.
Wenn du eine Straftat anzeigen möchtest, muss zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt unterschieden werden. Bei einem Antragsdelikt ist ein Strafantrag nötig, den du als Minderjährige(r) nicht stellen kannst. Das können nur die Erziehungsberchtigten zusammen mit dir. Geschieht das nicht, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Handelt es sich um ein Offizialdelikt, müssen deine Erziehungsberchtigten davon nicht zwangsläufig erfahren, lasst sich aber wahrscheinlich nicht vermeiden, weil du Ladungen auf dem Postweg bekommst.
Da ich nicht weiß, um welches Delikt es sich handelt, kann man keine weitere Aussage treffen.
Antragsdelikt. Wie ich es dir bei deiner neuen Frage geschrieben habe.
Dann wird es auch mit der Anzeige nichts werden. Du kannst mir 15 Jahren alleine keinen Rechtsstreit führen, weil du ein Kind bist.
Hier geht es nicht um einen Rechtsstreit, sondern darum, eine Straftat anzuzeigen. Und dazu braucht es keinen Erziehungsberchtigten, wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt.
also diese Person hat Bilder von mir weiter geschickt ( an dritte ) ohne meine Zustimmung