kann man als beschuldigter selber an staatsanwaltschaft schreiben?
und eine Arklarung abgeben?wenn man im ausland ist und icht kommen kann beim gericht
10 Antworten
Welchen Sinn soll das haben? Als Angeklagter hast Du zu erscheinen, ansonsten wird ein Haftbefehl ausgestellt. Und ich kann mir nicht vorstellen, was Du schreiben könntest, das den Haftbefehl verhindert.
Du schreibst, "...nicht kommen KANN..."
Dieses "kann" ist ja Dein Empfinden, ob Du tatsächlich aus rechtlicher Sicht verhindert bist entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht Du. Oder meinst Du "nicht kommen will"? Oder fehlt Dir das Geld, anzureisen?
Selbst eine Erklärung abgeben würde ich dringend davon abraten, weil alles was Du erklärst auch letztlich gegen Dich verwandt werden kann.
Kannst der StA aber Deine aktuelle Anschrift mitteilen.
schwierig, du hast keine Adresse. Du wendest dich an das Gericht direkt. Du bist aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht in der Lage den Termin wahr zunehmen. Du wirst das belegen müssen.
Ich kann Dir nur sehr gut anraten, dem Gericht mitzuteilen, dass Du im Urlaub bist und um eine Terminverschiebung bitten, ansonsten: erscheine bloß dort persönlich.
…sonst kommst Du bei Wiedereinreise nach Deutschland in staatsanwaltschaftliche Quarantäne 😁
Kann man, aber wenn du als Beschuldigter angeklagt bist und dein persönliches Erscheinen angeordnet ist, dann musst du auch erscheinen.