Kann in einer Eigentumswohnung Hundehaltung des Eigentümers verboten werden?

4 Antworten

Das ist durchaus möglich. Bei uns beispielsweise dürfen keine Hunde gehalten werden. Du kannst Wohnungskatzen oder Vögel oder Meerschweinchen haben, aber eben keinen Hund.

Da der Hund ja auch das gemeinschaftliche Treppenhaus nutzt, ist die Gemeinschaft schon tangiert.

Wenn sich die Hausgemeinschaft dagegen ausspricht, dann schon.