Kann in einer Eigentumswohnung Hundehaltung des Eigentümers verboten werden?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Oma1705/1584380049590_nmmslarge__7_7_380_380_39a268e56fe5081cb2a817eee6e65e11.png?v=1584380050000)
Das ist durchaus möglich. Bei uns beispielsweise dürfen keine Hunde gehalten werden. Du kannst Wohnungskatzen oder Vögel oder Meerschweinchen haben, aber eben keinen Hund.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da der Hund ja auch das gemeinschaftliche Treppenhaus nutzt, ist die Gemeinschaft schon tangiert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn sich die Hausgemeinschaft dagegen ausspricht, dann schon.