Nach Strangsanierung: Müssen Handwerker Toilette wieder anschließen?
Hallo!
In dem Hochhaus, in dem ich eine Eigentumswohnung habe, wurden alle Wohnungen einer Strangsanierung unterzogen.
Dafür wurde im Gäste-WC die Toilette abgebaut und die Fliesen abgemacht, um an die Leitungen zu kommen.
Die Handwerker haben sich nun aus dem Staub gemacht, ohne die Toilette wieder anzuschließen. Die Toilette "sitzt" nun noch auf meinem Balkon.
Bei den Fliesen haben die Handwerker schon gesagt, dass es Sache des Eigentümers ist, wieder welche dranzumachen. Das ist verständlich.
Wie ist es denn mit der Toilette? Ist das auch Sache des Eigentümers?
Oder je nach Vereinbarung?
Danke!
4 Antworten
Oder je nach Vereinbarung?
...so ist es! Wobei der "Normalfall" eigentlich wäre, dass solche Objekte wieder montiert werden, sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.
Wie wurden die Handwerker beauftragt? Wenn da Fließen hingemacht werden müssen, ist es ja unsinnig, die Toilette anzuschließen und hinterher wieder abzumachen.
Das WC wird montiert, wenn die Fliesen wieder eingesetzt worden sind, vorher wäre es doppelte Arbeit. Dies erfolgt dann nach Vereinbarung, das sollte klar sein.
Je nach Vereinbarung. Kommt darauf an, welche Arbeiten im Umfang der Strangsanierung beauftragt und bezahlt wurden und welche Nacharbeiten dem Eigentümer bleiben. Da gibt es keine generelle Regelung. Wenn es nur die Gästetoilette ist, wird es noch eine funktionierende Toilette in der Wohnung geben und deren Fehlen ist eine Zeit lang verschmerzbar.
Zuerst sollten die Fliesenarbeiten ausgeführt werden, erst danach macht es Sinn, die Toilette wieder zu montieren.
Mach dich doch mal bei der Hausverwaltung kundig, welchen genauen Umfang die Arbeiten mit der Strangsanierung beinhalten. Die müssen doch wissen, was genau sie beauftragt haben.