Kann gegen die Faulheit der Halter die Hundehaltung nur unter Voraussetzungen erlaubt werden? (Hund macht z.Z. nur im Garten des Mehrfamilienhauses)?
Hundehaltung
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gassi, Hunde
Wenn man einen solchen Fall kennt kann man sich an das Veterinär- oder Ordnungsamt wenden, damit die Hundehaltung dort überprüft wird.
Die Vorgaben zum Gassigehen beziehen sich nur auf Hunde, die in Zwinger gehalten werden. Hier https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html die Tierschutzhundeverordnung zum nachlesen.
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Es gibt schon das "Gassigesetz" an das sich jeder Hundehalter zu halten hat sofern es Alter und Gesundheitszustand des Hundes erlauben. Wird dagegen verstoßen kann man das problemlos melden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Achwasweissich/1463431990793_nmmslarge__63_108_869_869_46d288f9b8ab7851844b807807b1b443.jpg?v=1463431991000)
Achwasweissich
07.07.2024, 14:20
@William1307
Es besagt aber halt zumindest, das es nicht reicht, den Hund 3x am Tag für 2 Minuten rauszuschicken fürs Geschäft.
Das stimmt doch gar nicht. Da steht nur, dass der Hund 2 Stunden täglich Auslauf im Freien haben muss. ob das nun ein Garten ist oder der Park nebendran, das steht da nicht.