Kann gegen die Faulheit der Halter die Hundehaltung nur unter Voraussetzungen erlaubt werden? (Hund macht z.Z. nur im Garten des Mehrfamilienhauses)?

2 Antworten

Wenn man einen solchen Fall kennt kann man sich an das Veterinär- oder Ordnungsamt wenden, damit die Hundehaltung dort überprüft wird.

Die Vorgaben zum Gassigehen beziehen sich nur auf Hunde, die in Zwinger gehalten werden. Hier https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html die Tierschutzhundeverordnung zum nachlesen.

Es gibt schon das "Gassigesetz" an das sich jeder Hundehalter zu halten hat sofern es Alter und Gesundheitszustand des Hundes erlauben. Wird dagegen verstoßen kann man das problemlos melden.


William1307  07.07.2024, 14:14

Das stimmt doch gar nicht. Da steht nur, dass der Hund 2 Stunden täglich Auslauf im Freien haben muss. ob das nun ein Garten ist oder der Park nebendran, das steht da nicht.

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Achwasweissich  07.07.2024, 14:20
@William1307

Es besagt aber halt zumindest, das es nicht reicht, den Hund 3x am Tag für 2 Minuten rauszuschicken fürs Geschäft.

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