Kann ich unter umständen aus einer BG zu einer Freundin ziehen?
Hi!
Also, folgendermaßen: Ich (22 Jahre) und meine Mutter wohnen aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit seit 3 Jahren in einer BG (Bedarfsgemeinschaft) und aufgrund der Tatsache, dass unsere Beziehung absolut den Bach runter geht und ich es Psychisch nicht mehr tragen kann, habe ich überlegt bis zum beginn meiner Ausbildung nächstes Jahr zu einer Freundin zu ziehen.
Ich weiß, dass es die Regel gibt dass man u25 nur unter bestimmten bedingungen ausziehen kann, aber da ich für die Unterkunft nur das Haushältsgeld zahlen würde und die Zeit mit Minijobs überbrücken würde um eben nicht Arbeitslos zu bleiben wollte ich mir die Einschätzung von ein paar anderen einholen,ob das wohl gehen würde oder ob ich die Situation zuhause nur verschlimmer, wenn ich es beim Amt anspreche und gesagt wird, dass es nicht geht😅 Danke schon mal!!
Was bedeutet BG?
Bedarfsgemeinschaft! Das ist die Art form von Zusammenleben für die wir beim Jobcenter eingetragen sind! Habs es mal in Klammern hinzugefügt :D
1 Antwort
Wenn Du keine Leistungen willst, dann kannst Du ziehen wohin Du willst.
Musst das dann mit deiner Krankenversicherung klären, nicht das Du dann jeden Monat Schulden ansammelst.
Denn im Regelfall kannst Du nur bis zur Vollendung des 23 Lebensjahr kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden.
Sonst müsstest Du jeden Monat um die 200 Euro selber zahlen, wenn Du nur einen Minijob und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast.
Wenn Du bei deiner Mutter ausziehst, egal ob Du es vorher beantragst und bewilligt bekommst, oder einfach das Datum deines Auszugs schriftlich und rechtzeitig mitteilst, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass deine Mutter dann auch umziehen muss.
Denn sollte die Warmmiete dann nicht mehr angemessen sein, würde diese vom Jobcenter in der Regel nur für weitere 6 Monate übernommen und dann würden nur noch die angemessenen Kosten gezahlt.
Wenn deine Mutter dann innerhalb dieser Übergangszeit nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchte, dann müsste sie den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.
Bitteschön
Oh Gott, das is beruhigend!! Den Tipp mit der Krankenkasse schreib ich mir dann defintiv auf um das zu klären, denn selbst wenn ich "nur" noch ein halbes Jahr auf den Ausbildungsbeginn warten muss, sind 200 im Monat € Ja echt eine Menge. Ich hatte bedenken, wie genau das alles geregelt ist und was passiert wenn ich quasi wegfalle - Also Vielen Vielen Dank!!