Kann ich Rechlicht was machen?

2 Antworten

"zwei Wochen Rückgaberecht"

Stand das so im Vertrag?

Bremsen sind Verschleißteile, fallen also nicht unter Gewährleistung oder Garantie. Gleich gar nicht nach 15000km. Die darfst du schön selbst zahlen.

Und selbstverständlich kommen auf neue Scheiben auch neue Beläge.


Lea850 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 14:35

Richtig aber meine bremsscheiben waren noch gut, da aber die Werkstatt Pfusch gemacht hat und keine Neuen Bremsklötze drauf gemacht wurden sind meine Bremsensscheiben jetzt am arscha

Und dann erklär mich doch mal bitte warum meine hinteren nicht abgefahren sind wenn die schon länger drauf sind als die vorderen..

0
hotrod66  03.03.2022, 16:48
@Lea850

"Und dann erklär mich doch mal bitte warum meine hinteren nicht abgefahren sind wenn die schon länger drauf sind als die vorderen"

Weil die hinteren Bremsen in der Regel weniger beansprucht werden als die vorderen.

"da aber die Werkstatt Pfusch gemacht hat"

...kannst du nach der Laufleistung nicht mehr nachweisen. Und oben hast du geschrieben, dass die vorderen Bremsen vor dem Kauf ersetzt wurden.

0

Ein gesetzliches Rückgaberecht hattest du sicher nicht.

Deine Bremsen sind nach 10-15.000 KM halt fertig. Musst sie also wechseln wenn du deiner Werkstatt glaubst. Aussschlieslich natürlich auf deine Kosten.

Rechtlich kannst du deine Rechnung bezahlen, mehr aber auch nicht.


Lea850 
Beitragsersteller
 03.03.2022, 14:37

Aha und meine gebrauchten hinteren Bremsen halten natürlich länger als neue Bremsen.. man merkt das hier nichtskönner unterwegs sind..

0
ichbinhannes  03.03.2022, 21:07
@Lea850

So soll es sein. Andernfalls liegt ein Defekt an der Bremsanlage vor.

0