Kann ich Rechlicht was machen?
Zur kurzen Erklärung, ich habe mir einen VWJetta beim Händler gekauft vor ca. 7 Monaten bin ca. 10.000 - 15.000 km gefahren.
Was gemacht wurde kurz bevor ich das Auto gekauft habe, Frontscheibe neu, Batterie, Service Bericht, Bremsen vorne neu.
Was mir versprochen wurde das alle Bremsen neu gemacht werden, war nicht der fall aber ist Ok weil die hinteren noch gut waren. Es gab auch viel Stress, die hatten sich nach der ersten Woche schon geweigert das Auto zurück zu nehmen obwohl ich zwei Wochen Rückgaberecht hatte. Ein sau mäßiger ranzladen wie ich Stück für Stück erfahren muss.
So gestern war ich bei meiner Werkstatt weil es wieder Probleme mit dem Auto gab, die bremsscheiben sind kurz vor tot, heute morgen habe ich dann erfahren das die Scheiben auch neu gemacht werden müssen weils schon zu spät war.. habe denen die Situation erklärt und habe mich darauf hin beim Händler gemeldet wo ich das Auto gekauft habe, wollen damit wenig zu tun haben und haben mich an die Werkstatt weitergeleitet.. die Werkstatt hat mich für dumm verkauft möchten es allerdings nicht zahlen außer es steht im Kaufvertrag.(tut es nicht), wobei aber der Händler eine Sammelrechnung erhalten hat wo Ja auch drauf steht welche Bremsen die gekauft haben.
Wenn die sich weigern kann ich rechtlich was machen oder eher nicht ?
Der werkstatttyp hat ebenfalls am Telefon bestätigt, dass wenn bremsscheiben gewechselt werden das die Bremsklötze(hoffe die heißen so) ebenfalls mit gewechselt werden.
Liebe Grüße und bedanke mich voraus.
2 Antworten
"zwei Wochen Rückgaberecht"
Stand das so im Vertrag?
Bremsen sind Verschleißteile, fallen also nicht unter Gewährleistung oder Garantie. Gleich gar nicht nach 15000km. Die darfst du schön selbst zahlen.
Und selbstverständlich kommen auf neue Scheiben auch neue Beläge.
"Und dann erklär mich doch mal bitte warum meine hinteren nicht abgefahren sind wenn die schon länger drauf sind als die vorderen"
Weil die hinteren Bremsen in der Regel weniger beansprucht werden als die vorderen.
"da aber die Werkstatt Pfusch gemacht hat"
...kannst du nach der Laufleistung nicht mehr nachweisen. Und oben hast du geschrieben, dass die vorderen Bremsen vor dem Kauf ersetzt wurden.
Ein gesetzliches Rückgaberecht hattest du sicher nicht.
Deine Bremsen sind nach 10-15.000 KM halt fertig. Musst sie also wechseln wenn du deiner Werkstatt glaubst. Aussschlieslich natürlich auf deine Kosten.
Rechtlich kannst du deine Rechnung bezahlen, mehr aber auch nicht.
Aha und meine gebrauchten hinteren Bremsen halten natürlich länger als neue Bremsen.. man merkt das hier nichtskönner unterwegs sind..
So soll es sein. Andernfalls liegt ein Defekt an der Bremsanlage vor.
Richtig aber meine bremsscheiben waren noch gut, da aber die Werkstatt Pfusch gemacht hat und keine Neuen Bremsklötze drauf gemacht wurden sind meine Bremsensscheiben jetzt am arscha
Und dann erklär mich doch mal bitte warum meine hinteren nicht abgefahren sind wenn die schon länger drauf sind als die vorderen..