Kann ich nach Ausbildungsbeginn noch beantragen das 1 Lehrjahr zu überspringen?

3 Antworten

Lehrzeitverkürzung kann jederzeit beantragt werden, ergibt aber nur vor der Zwischenprüfung Sinn.

Du würdest dann im Frühjahr sofort die Zwischenprüfung ablegen müssen.

Besprich das mit Deiner Ausbildungsleitung und biete auch an, weitere Infos von der IHK einzuholen.

Ob man das 1. Ausbildungsjahr über springen kann, weiß ich nicht.

Aber du kanns die Ausbildung verkürzen, in dem du schon früher evtl. zur Abschlußprüfung zugelasen wirst. Da würde ich am besten mit deinem Ausbungsbetrieb sprechen.

Das solltest du mit dem Ausbildungsbetrieb besprechen. Allerdings ist das reichlich spät, da hättest du auch früher drauf kommen können.