Kann ich meine Freundin aus dem mutter kind heim raus klagen?
Hallo.
Meine Freundin und ich sind schon seid 2 Jahren ein parr und wir wollen uns das ja Wort geben sie ist schwanger geworden und musste in eine Mutter kind Einrichtung ziehen.
Früher hatte sie Probleme mit ihren Vater und war nicht stabil aber als sie mich hatte ging es nur noch Berg auf für sie jetzt geht das Jugendamt gegen sie wegen sachen vor 2 jahren
Wir möchten gerne ein Leben zusammen haben mit dem Kind und nicht getrennt.
Ich würde sie gerne raus holen da für unser kind keine Gefährdung aus geht ich habe das gesamte recht auf das kind nur müsste ich sie da raus holen ist das mach bar.
Mfg und danke
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Nicht ganz unwichtig: wie alt seid ihr?
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Ich 20 und meine Freundin 18
4 Antworten
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Du selber kannst sie nicht „rausklagen“. Ist sie minderjährig, müsste der Vormund dazu etwas sagen. Das sind entweder die Eltern, ein Elternteil oder aber das Sorgerecht wurde dem Jugendamt übertragen. Dann sitzt da die entscheidungsbefugte Person.
Ist sie volljährig, kann sie die Einrichtung selber problemlos verlassen. Sieht man eine Gefährdung für das Kind, könnte es sein, dass ihr dieses dann entzogen wird.
Ohne die Details genau zu kennen, ist es nicht so leicht dazu mehr zu sagen.
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Naja, deine Freundin wird da ja nicht Zwangsuntergebracht sein, sondern freiwillig.
dementsprechend kann sie die Einrichtung auch Freiwillig verlassen.
allerdings solltest du dir vielleicht mal überlegen ob dies zur jetzigen Situation sinnvoll ist für deine Freundin und du ihr Kind.
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Also ob du eine Gefährdung für das Kindeswohl siehst ist erstmal unwichtig, wichtig ist in erster Linie die Meinung des Jugendamtes, der Psychologen / Sozialarbeiter und Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtung.
Wenn sie noch minderjährig ist, entscheiden so oder so die Eltern wo sie lebt und Hochzeit ist bis sie 18 ist eh nicht möglich.
Ist sie schon Erwachsen ist eine Mutter-Kind-Einrichtung, nur solange möglich wie entweder tatsächlich sonst das Kindeswohl in Gefahr wäre oder sie es freiwillig mitmacht. Du als Vater hast dort jeder Zeit ein Besuchsrecht.
Sie "rausklagen" geht definitiv nicht, egal was du gerne hättest.
Genauere Informationen kann ich dir so nicht geben, da du zu wenig Input lieferst
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Wenn du das Aufenthaltbestimmungsrecht hast dann ja
Hallo.
Ja darüber haben wir uns schon Gedanken gemacht sie will zu mir und wir heben keine Sorgen mit denn Situationen das alles teurer wird usw da ich eigentlich genug verdien wurde alles schon vom Jugendamt berechnet