Kann ich meine Freundin aus dem mutter kind heim raus klagen?

holgerholger  09.07.2022, 10:31

Nicht ganz unwichtig: wie alt seid ihr?

Lukas199687 
Beitragsersteller
 09.07.2022, 11:31

Ich 20 und meine Freundin 18

4 Antworten

Du selber kannst sie nicht „rausklagen“. Ist sie minderjährig, müsste der Vormund dazu etwas sagen. Das sind entweder die Eltern, ein Elternteil oder aber das Sorgerecht wurde dem Jugendamt übertragen. Dann sitzt da die entscheidungsbefugte Person.

Ist sie volljährig, kann sie die Einrichtung selber problemlos verlassen. Sieht man eine Gefährdung für das Kind, könnte es sein, dass ihr dieses dann entzogen wird.

Ohne die Details genau zu kennen, ist es nicht so leicht dazu mehr zu sagen.

Naja, deine Freundin wird da ja nicht Zwangsuntergebracht sein, sondern freiwillig.

dementsprechend kann sie die Einrichtung auch Freiwillig verlassen.

allerdings solltest du dir vielleicht mal überlegen ob dies zur jetzigen Situation sinnvoll ist für deine Freundin und du ihr Kind.


Lukas199687 
Beitragsersteller
 09.07.2022, 11:34

Hallo.

Ja darüber haben wir uns schon Gedanken gemacht sie will zu mir und wir heben keine Sorgen mit denn Situationen das alles teurer wird usw da ich eigentlich genug verdien wurde alles schon vom Jugendamt berechnet

0

Also ob du eine Gefährdung für das Kindeswohl siehst ist erstmal unwichtig, wichtig ist in erster Linie die Meinung des Jugendamtes, der Psychologen / Sozialarbeiter und Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtung.

Wenn sie noch minderjährig ist, entscheiden so oder so die Eltern wo sie lebt und Hochzeit ist bis sie 18 ist eh nicht möglich.

Ist sie schon Erwachsen ist eine Mutter-Kind-Einrichtung, nur solange möglich wie entweder tatsächlich sonst das Kindeswohl in Gefahr wäre oder sie es freiwillig mitmacht. Du als Vater hast dort jeder Zeit ein Besuchsrecht.

Sie "rausklagen" geht definitiv nicht, egal was du gerne hättest.

Genauere Informationen kann ich dir so nicht geben, da du zu wenig Input lieferst

Wenn du das Aufenthaltbestimmungsrecht hast dann ja