Prüfauftrag TÜV zurückgezogen obwohl kein abgeschlossenes Urteil?
Hi,
es läuft aktuell ein Verfahren gegen mich. Seit ungefähr zwei Jahren. In der Zeit wollte ich meinen Führerschein anfangen. Mir wurde leider kein Prüfauftrag genehmigt. Seit ein paar Monaten habe ich das Go bekommen, dieses anfangen zu können. Jetzt bin ich fast fertig, habe auch einen Termin für die Theorieprüfung - es kam eine Anklageschrift.
Muss ich jetzt bange haben, dass er mir der Prüfauftrag entzogen wird, oder erst, wenn es ein Urteil gibt?
Ich habe erst in zwei Wochen einen Termin bei meinem Anwalt, aber meine Theorieprüfung nächste Woche. Deshalb frage ich euch erstmal nach Rat.
Das Straßenverkehrsamt meinte, ich soll den Führerschein einfach wirklich schnell durchziehen. Aber wenns nicht schneller geht, als die Fahrschule kann, komm ich auch nicht weiter.
Ich schätze in anderthalb Monaten maximal wäre ich fertig.
Was sagt ihr?
3 Antworten
Wir wissen ja nicht einmal, wie die Anklage lautet, daher kann hier nur ins Blaue spekuliert werden.
Wenn es sich um Verkehrs- oder Gewaltdelikt handelt, ist es äußerst wahrscheinlich, dass der Prüfauftrag zurückgezogen wird. Das ist nicht für immer, sondern nur für die Zeit, in der das Verfahren läuft. In der Zeit läuft auch die Prüfungsfrist nicht weiter.
Der Grund der Verurteilung fehlt. Es kann allerlei in der Begründung stehen. Abwarten und Tee trinken.
Ausser abwarten bleibt dir ja nichts übrig.
Genau das ist ja aber schon passiert. Dann wurde mir aber alles wieder neu erteilt, dass ich die Prüfungen machen kann. Jetzt habe ich allerdings Angst, dass durch die Anklageschrift alles wieder vorne beginnt.
Aber das würde ja wenigstens Sinn ergeben an sich. Wieso sollte man mir erst zusagen obwohl das Verfahren noch lange nicht geschlossen ist.
Danke dir für deine nette Antwort. Kann ich mit dir privat darüber schreiben?